Der Zivilprozess jeder modernen Rechtsordnung muss zwei gegenläufige Ziele versöhnen: die Aufklärung des Sachverhalts und die Geheimhaltung schutzwürdiger Informationen. Bei der Lösung dieser Spannung haben sich in der kontinentalen und anglo-amerikanischen Rechtstradition sehr unterschiedliche Ansätze entwickelt. Thomas Vogt Geisse untersucht die Instrumente, mit welchen das deutsche, englische und US-amerikanische Recht diverse Gefahren der zivilprozessual veranlassten Informationsverbreitung regulieren. Die flexiblen Mittel des common law - beispielsweise die gerichtliche Anordnung von Informationsnutzungsverboten oder Vertraulichkeitskreisen - kontrastieren dabei mit den vergleichsweise beschränkten Kontrollmöglichkeiten deutscher Zivilrichter. Insbesondere das heikle Problem des beweisrechtlichen Geheimverfahrens wird durch den Rechtsvergleich in ein neues Licht gerückt. Geboren 1983; Studium der Rechtswissenschaften an der Universidad de Chile in Santiago, Chile; DAAD-Stipendiat; 2014 LLM an der Universität Bonn; 2019 Promotion an der Universität Bonn; seit 2019 Professor für Prozessrecht an der Universidad Alberto Hurtado, Santiago.
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