Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 2,0, Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg, Veranstaltung: Staatswissenschaften/Staatsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Europäische Union ist ein dynamischer Staatenzusammenschluss. Dies kann man sowohl hinsichtlich der noch andauernden internen horizontalen und vertikalen Integration festhalten als auch bezüglich der noch andauernden Erweiterung durch Aufnahme weiterer Staaten. Die Europäische Union ist eine internationale Organisation, die jedoch nur beschränkt offen ist. Neben den bisherigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den Staaten, die bereits einen Antrag zur Aufnahme in die Europäische Union gestellt haben, ist eine Mitgliedschaft für weitere Staaten verlockend. Viele Länder der letzten Erweiterungsrunden haben eindrucksvoll bewiesen, welches wirtschaftliche Wachstum und welch schnelle Entwicklung durch den Beitritt/die Aufnahme ausgelöst werden können. Oft sind entsprechende Erfolge schon weit vor dem Datum der eigentlichen Aufnahme belegbar. Neben diesen wirtschaftlichen Aspekten dürfen jedoch nicht die friedens- und freiheitsstiftenden Chancen, die die Europäische Union und ihre Erweiterung bieten, vergessen werden. Der Vertrag über die Europäische Union und die Gemeinschaftsverträge enthalten schon in ihren Präambeln den Willen, weitere europäische Staaten zur Teilnahme an diesem Integrationswerk einzuladen. Die Europäische Union besteht heute aus 25 Mitgliedstaaten. Mit zwei weiteren Staaten, Bulgarien und Rumänien, sind die Beitrittsverhandlungen bereits abgeschlossen. Der Beitritt dieser Staaten ist nur noch von der Erfüllung bestimmter Aufnahmebedingungen abhängig; er könnte bereits zum 1. Januar 2007 vollzogen werden. Mit der Türkei befindet sich die Europäische Union derzeit in Verhandlungen über eine Aufnahme. Die Beitrittsverhandlungen mit Kroatien, die im Jahre 2005 aufgenommen wurden, sind auf unbestimmte Zeit verschoben worden. Wie diese Aufstellung über den derzeitigen und möglichen zukünftigen Umfang der Europäischen Union zeigt, befindet sich die Europäische Union noch immer im Wachstum. Sollte es in allen Fällen der oben genannten Staaten zur Aufnahme in die Europäische Union kommen, so würde sie 29 Staaten umfassen. Dies ergibt jedoch eine große Differenz, wenn man bei einer weiten Auslegung des Begriffs europäischer Staat – nur diese können beitreten – von 48 Staaten ausgeht. Im Text soll besonders das Kriterium „europäischer Staat” untersucht werden. Dieser Schwerpunkt ist gewählt, da man „europäisch” und das entsprechende Nomen „Europa” aus vielen verschiedenen Sichtweisen untersuchen kann.