Im Zuge der voranschreitenden Digitalisierung beschäftigt sich die deutsche Versicherungswirtschaft seit einigen Jahren mit der Idee von Versicherungstarifen, bei denen das Risikoverhalten der versicherten Personen mittels technischer Hilfsmittel laufend überwacht und bei der Bemessung der Versicherungsprämie berücksichtigt wird. Obwohl solche sogenannten Telematik-Tarife insbesondere in der Kfz-Versicherung in den letzten Jahren vermehrt angeboten werden, ist der versicherungsaufsichtsrechtliche Rahmen, in dem sich die Versicherer dabei bewegen müssen, noch nicht hinreichend abgesteckt. Vor diesem Hintergrund untersucht Oliver Becker alle wesentlichen Probleme der Vereinbarkeit von Kfz-Telematik-Tarifen mit dem Versicherungsaufsichtsrecht und beantwortet die Frage, ob und inwieweit das Versicherungsaufsichtsrecht dem Anbieten solcher Tarife entgegensteht. Geboren 1992; Studium der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften an der Universität Mannheim; 2015 LL.B.; 2018 Erstes juristisches Staatsexamen; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Privatversicherungsrecht, Wirtschaftsrecht und Rechtsvergleichung der Universität Mannheim; 2019 Forschungsaufenthalt an der University of Cambridge (UK); 2021 Promotion; derzeit Referendariat am Oberlandesgericht Karlsruhe.
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