Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main (Professur für Betriebswirtschaftslehre), Veranstaltung: Konzernrechnungslegung, Sprache: Deutsch, Abstract: In den vergangenen Jahren haben sich die Anforderungen an die Externe Rechnungslegung entscheidend verändert. Auslöser waren u.a. die zunehmende Globalisierung der unternehmerischen Tätigkeit sowie die Globalisierung der Waren- und Dienstleistungsmärkte. Daher gewährte der Gesetzgeber börsennotierten Mutterunternehmen durch den § 292a HGB, der am 24.04.1998 im Zuge des KapAEG eingeführt wurde, die Möglichkeit, einen KA nach international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätze n anstatt einen KA nach HGB aufzustellen 1. Der KA ist als eigenständiger Abschluss der wirtschaftlichen Einheit Konzern zu betrachten, da dieser wegen der fehlenden Maßgeblichkeit des Einzelabschlusses für den KA losgelöst von bilanzpolitischen Maßnahmen in den Einzelabschlüssen gestaltet werden kann. Auf Grund der Unabhängigkeit und der steuerlichen Irrelevanz von Konzernabschlüssen können diese auch nach internationalen Rechnungslegungsnormen wie IAS oder US-GAAP aufgestellt werden, ohne dabei nationale Vorschriften für den Einzelabschluss zu beeinträchtigen2. Diese Arbeit beschäftigt sich in einem ersten Teil einführend mit dem Konstrukt Konzernabschluss und der HB II als Teil des Konzernabschlusses. Zur Aufstellung der HB II müssen Ansatz- und Bewertungsvorschriften sowie Abschlussstichtage der einbezogenen Unternehmen vereinheitlicht werden. Hiermit und den damit verbundenen aktuellen Diskussionspunkten wird sich in einem weiteren Teil beschäftigt. Vor dem Hintergrund des Wahlrechtes des § 292a HGB wird dieses in diesem Zusammenhang erläutert und anschließend Schwachstellen, sowie Widersprüche insbes. hinsichtlich des Einklangserfordernisses des § 292a HGB diskutiert. Abschließend werden auf Grund der Möglichkeit, einen KA unter bestimmten Voraussetzungen nach IAS aufstellen zu können und des sich daraus ergebenden Erfordernisses eine HB II zu erstellen, ausgewählte Bilanzierungs- und Bewertungsunterschiede aufgezeigt. 1 Vgl. Coenenberg (2001), S. 501. 2 Vgl. Coenenberg (2001), S. 501.