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Diplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,0, Universität Kassel (Fachbereich Sozialwesen), Veranstaltung: Recht der Familie und Jugendhilfe, Sprache: Deutsch, Abstract: Immer wieder erschüttern und berühren uns tragische Fälle von Kindeswohlgefährdung, -vernachlässigung und -tötung. Da werden Stimmen laut, die Jugendämter würden tatenlos zusehen, wenn Eltern ihre Kinder vernachlässigen, sie verhungern lassen oder gar totschlagen. Haben die Jugendämter richtig gehandelt, sind sie rechtzeitig eingeschritten, hätten andere Hilfen nicht im Vorfeld…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,0, Universität Kassel (Fachbereich Sozialwesen), Veranstaltung: Recht der Familie und Jugendhilfe, Sprache: Deutsch, Abstract: Immer wieder erschüttern und berühren uns tragische Fälle von Kindeswohlgefährdung, -vernachlässigung und -tötung. Da werden Stimmen laut, die Jugendämter würden tatenlos zusehen, wenn Eltern ihre Kinder vernachlässigen, sie verhungern lassen oder gar totschlagen. Haben die Jugendämter richtig gehandelt, sind sie rechtzeitig eingeschritten, hätten andere Hilfen nicht im Vorfeld greifen, Eltern unterstützt oder Hilferufe richtig gedeutet werden müssen? Was kann gegen derart grausamen Umgang mit Kindern und zum Schutz für sie getan werden? All diese Fragen haben ihre Daseinsberechtigung, wenn man sich Fälle wie den des kleinen Pascals, der im Jahr 2003 in Saarbrücken einem Kinderschänderring zum Opfer fiel, anschaut. Auch der Fall des einjährigen Marcels Anfang 2005 in Kassel, der aufgrund von Misshandlung an einem Schädelbruch starb, sorgte vor allem in den Medien für viel Aufsehen und lies die Frage nach dem Schutz und einem rechtzeitigen Eingreifen der Jugendämter wiederholt aufkommen. Hieran wird deutlich, dass es erhebliche Unsicherheiten im Umgang mit Handlungsstandards, aber auch gesetzlichen Grundlagen im Fall von Kindesmisshandlung, -vernachlässigung und -missbrauch gibt. Dem soll nun unter anderem das am 01.10.2005 in Kraft getretene Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeerweiterungsgesetz - KICK) entgegenwirken. Zu Beginn dieser Ausarbeitung soll die Entwicklung des Kinder- und Jugendhilferechts kurz vorgestellt werden. Es soll dann am Beispiel des Falls Marcel ein Einstieg in das Thema der Kindesvernachlässigung und -misshandlung gegeben werden. Die entwicklungspsychologischen Aspekte des Kindeswohls, d.h. was braucht ein Kind und Jugendlicher, um zu einem psychisch und physisch gesundem Menschen heranzuwachsen und was sind Indikatoren für eine Gefährdung, sind als Fragestellung unerlässlich. Anschließend sollen die wichtigsten rechtlichen Grundlagen der Beziehung Kind - Eltern - Staat erläutert und ihr Zusammenspiel verdeutlicht werden. Auch die Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe und die Einbeziehung aller Beteiligten und Betroffenen müssen betrachtet werden. Welche konkreten Änderungen ergibt die Einführung von KICK und wie wirken sich diese auf die Handlungsmöglichkeiten der SozialarbeiterInnen aus? Auch deren Pflichten- und Garantenstellung als Fachkräfte beim Jugendamt, besonders im Aufgabenbereich des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD), sollen untersucht werden.