1. Leitziel: Es soll dem Auszubildenden ermöglicht werden, seine Ausbildung zum Kraftfahrzeugmechatroniker mit dem bestmöglichen Bestehen der Gesellenprüfung Abzuschließen. Zum Zeitpunkt der Gesellenprüfung soll er mindestens die im Ausbildungsrahmenplan geforderten Kenntnisse besitzen. 2. Richtziel: Warten, Prüfen und Einstellen von Fahrzeugen und Systemen sowie von Betriebseinrichtungen.(Ausbildungsrahmenplan § 4 Nr. 11). 3. Grobziel: Mechanische und elektrische Bauteile, Baugruppen und Systeme auf Verschleiß, Beschädigungen, Dichtheit Lageabweichungen und Funktionsfähigkeit Prüfen, Arbeit Dokumentieren. (Ausbildungsrahmenplan § 4 Nr. 11d). 4. Feinziel: Der Auszubildende soll die Demontage und Montage einer Zündkerze bewältigen, des Weiteren soll er mit Hilfe von Messwerkzeugen die Widerverwendbarkeit der Zündkerze Prüfen (Elektrodenabstand).
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