Bachelorarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 15,0, Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg; ehem. Fachhochschule Ludwigsburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Folgenden sollen die bekannten Elemente des Entwurfs vom 09.12.2019 eingeordnet und die damit einhergehenden zu erwartenden Auswirkungen problematisiert werden. Vergleichend wird dabei auf bereits in einigen Mitgliedsstaaten angewendete Modelle sowie auf den Entwurf der EU-Kommission von 2013 eingegangen. Nicht nur die aufgrund der bekannten Details zu erwartenden Marktauswirkungen sollen erörtert werden, sondern auch die geplanten Ausnahmen und deren Folgen. Insbesondere sind hierfür alternative Konzepte, für die bereits deutlich mehr Studien erstellt wurden, von Interesse. Von Belang sind überdies die zu erwartenden Einnahmen und Kosten, sowie die Fragen des Erhebungs- und Verwaltungssystems. Hierfür spielt auch die verstärkte Zusammenarbeit auf europäischer Ebene eine Rolle. Eine Einschätzung der tatsächlichen Steuerbelastung für die deutschen Bürger und Unternehmen wird stattfinden. Final werden die aufgegriffenen Punkte im Gesamtbild betrachtet, sowie die Möglichkeiten erörtert, die sich aus dem nicht in Kraft treten des Vorschlags ergeben. Unter dem Begriff "Finanztransaktionssteuer" versteht man eine Verkehrsteuer auf Finanztransaktionen an und außerhalb der Börse. Je nach Ausgestaltung unterscheidet man zwischen Unterformen bspw. die Stempelsteuer (Großbritannien), die Börsenumsatzsteuer (Deutschland bis 1992) oder auch die Tobinsteuer (bis heute nicht realisierte Steuer auf Devisentransaktionen). Die Einführung einer allgemeinen FTS wird von Politikern und Ökonomen im Hinblick auf die möglichen Einnahmen und die erhoffte regulatorische Wirkung auf die Finanzmärkte immer wieder diskutiert. Sämtliche Versuche einer länderübergreifenden Implementierung sind bis heute gescheitert. Im Dezember 2019 legte der Bundesminister der Finanzen Herr Scholz einen Gesetzesentwurf vor, dessen wesentliche Punkte auf der Seite des BMF einsehbar sind und Aussagen über die Ausgestaltung und Wirkung der Steuer zulassen.
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