Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich BWL - Controlling, Note: 2,0, FernUniversität Hagen, Sprache: Deutsch, Abstract: In deutschen Kommunen ist ein Risikomanagement und das damit verbundende interne Kontrollsystem (IKS) keineswegs selbstverständlich. Wenn es Ansätze gibt, sind diese meist auf ein aktives Schuldenmanagement begrenzt. Aber was ist eine Kommune überhaupt? Unter einer Kommune versteht man im Kommunalrecht alle kommunalen Gebietskörperschaften, dass heißt alle Bundesländer (bis auf die sogenannten Stadtstaaten), die Gemeinden, Städte und Landkreise. Durch das Gemeinderecht der Bundesländer werden Einzelheiten von Land zu Land unterschiedlich geregelt. Neben der Selbstverwaltung hat die Kommune je nach Landesrecht unterschiedliche Aufgaben zu erfüllen. Beteiligungsbetriebe und Beteiligungsunternehmen (öffentliche Verkehrsunternehmen, Müllentsorgungsunternehmen, Stadtwerke), sind nach den Vorschriften des Handelsrechts schon länger zu einer Risikoanalyse und Risikoberichterstattung aufgefordert. Für die kommunalen Kernhaushalte gilt dies erst nach dem neuen kommunalen Haushaltsrecht, nachdem im Lagebericht über künftige Chancen und Risiken zu berichten ist und in der Bilanz Rückstellungen für zukünftig zu erwartende Belastungen zu bilden sind. Mit einem funktionierenden Risikomanagement und IKS könnte sich die Kommune frühzeitig auf negative Ereignisse einrichten. Das bedeutet nicht, dass sie die Folgen auch beheben kann. Sie ist aber in der Lage, Gegenmaßnahmen einzusetzen die zuvor erarbeitet wurden. Im ersten Teil dieser Arbeit wird zunächst auf begriffliche Definitionen und Zusammenhänge des Controlling, Risikomanagement und –controlling und des IKS eingegangen. Danach wird geklärt, warum aus rechtlicher Sicht überhaupt ein IKS einzurichten ist, um dann aufzuzeigen wie man dieses gestalten kann und wo das IKS seine Grenzen aufweist.