Im Geschäftsmodell von Unternehmen gewinnt die Entwicklung von Software als Gegenstand der Leistungserstellung zunehmend an Bedeutung. Der Prozess der Softwareentwicklung ist daher in den Abschlüssen der Unternehmen den angewendeten Rechnungslegungsgrundsätzen entsprechend abzubilden. Da in den IFRS eindeutige Regelungen zur Bilanzierung dieser Prozesse fehlen, wird empfohlen, unter bestimmten Bedingungen Verlautbarungen anderer Standardgeber, insbesondere der US-GAAP, heranzuziehen. Stefan Schneider zeigt, dass aufgrund des evidenten methodischen Unterschieds der Aktivierungskonzeptionen beider Bilanzierungsregeln die Auslegung der IFRS unter Heranziehung der US-GAAP beim Bilanzierungsobjekt Softwareentwicklung abzulehnen ist. Stattdessen präsentiert er eine originäre Auslegung des IAS 38, der die Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte regelt. Die theoretischen Erkenntnisse des Autors werden durch die Ergebnisse seiner empirischen Analyse der Jahresabschlüsse von 51 Softwareentwicklungsunternehmen bestätigt.
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