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Das Refoulementverbot schützt Flüchtlinge vor Zurückweisung in Länder, in denen ihnen Verfolgung im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention droht. Unter welchen Voraussetzungen kann das gefährliche oder kriminelle Verhalten einer Person eine Ausnahme von diesem Schutz rechtfertigen? Die gesteigerte Wahrnehmung von Schutzsuchenden als potenzielle Täter terroristischer Verbrechen findet Ausdruck in der Völkerrechtsentwicklung seit dem 11. September 2001. Zugleich ist zu berücksichtigen, dass Schutz vor Refoulement nicht allein aus der Flüchtlingskonvention, sondern zugleich und komplementär aus…mehr

Produktbeschreibung
Das Refoulementverbot schützt Flüchtlinge vor Zurückweisung in Länder, in denen ihnen Verfolgung im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention droht. Unter welchen Voraussetzungen kann das gefährliche oder kriminelle Verhalten einer Person eine Ausnahme von diesem Schutz rechtfertigen? Die gesteigerte Wahrnehmung von Schutzsuchenden als potenzielle Täter terroristischer Verbrechen findet Ausdruck in der Völkerrechtsentwicklung seit dem 11. September 2001. Zugleich ist zu berücksichtigen, dass Schutz vor Refoulement nicht allein aus der Flüchtlingskonvention, sondern zugleich und komplementär aus dem allgemeinen Menschenrechtsschutz folgt. °°Philipp Wennholz thematisiert in seiner Arbeit das Spannungsfeld zwischen Individualrechten und kollektiven Sicherheitsinteressen.