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Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 14 Punkte, Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung Brühl - Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung (FB Allgemeine Innere Verwaltung), Sprache: Deutsch, Abstract: Einleitung 1.1 Repräsentative Demokratie und außerparlamentarische Opposition - Gegensatz oder Ergänzung? Diese Fragestellung ist der Gegenstand dieser Hausarbeit. Welches Verständnis haben wir heute von politischer Opposition in der parlamentarischen Demokratie? Was kann man aus den Anfängen und dem Verlauf der…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 14 Punkte, Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung Brühl - Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung (FB Allgemeine Innere Verwaltung), Sprache: Deutsch, Abstract: Einleitung 1.1 Repräsentative Demokratie und außerparlamentarische Opposition - Gegensatz oder Ergänzung? Diese Fragestellung ist der Gegenstand dieser Hausarbeit. Welches Verständnis haben wir heute von politischer Opposition in der parlamentarischen Demokratie? Was kann man aus den Anfängen und dem Verlauf der „Außerparlamentarischen Opposition“ der sechziger und siebziger Jahre im Hinblick auf die Bedeutung einer außerparlamentarischen Opposition lernen? Dazu ist es notwendig, zu Beginn einige Begriffe zu klären bzw. zu definieren. Demokratie wird schlagwortartig meist mit „Volksherrschaft“ oder Volkssouveränität“ umschrieben. Das Volk, also jeder Bürger, ist Inhaber und Träger der Staatsgewalt. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus (Art. 20 II S.1 GG). Der Grundgedanke liegt darin, daß das Volk als „Urquell“ aller staatlichen Macht und so alle Staatsbürger als gleichberechtigt angesehen werden1. Demokratie ist demnach ihrem Wesen nach gleichberechtigte Teilnahme „aller an allem“. Eine Demokratie kann unmittelbar oder mittelbar sein. Das Grundgesetz hat sich im Artikel 20 II S.2 (inWahlen und Abstimmungen) für die mittelbare (repräsentative) und hier für die parlamentarische Demokratie entschieden. Kennzeichnend für diese ist, daß das Parlament stellvertretend für das Volk (die Volksvertretung) Einfluß auf Bildung und Tätigkeit der Regierung hat (parlamentarisches Prinzip)2. Der Bundestag wählt den Bundeskanzler gemäß Art.63 I GG mit der Mehrheit seiner Abgeordneten. Anschließend bildet dieser die Regierung. Die anderen in den Bundestag gewählten Parteien bilden die parlamentarische Opposition (Oppositionsfraktionen). [...]