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Unterrichtsentwurf aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Ethik, Note: 1, Justus-Liebig-Universität Gießen (Zentrum für Philosophie- Didaktik), Veranstaltung: Außerschulische Lernorte im Philosophieunterricht, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Hausarbeit befasst sich mit dem Thema „außerschulische Lernorte im Ethikunterricht“. Hierbei geht es um den Besuch einer Gerichtsverhandlung mit einer Hauptschulklasse. Dieser Besuch ist in eine große Unterrichtseinheit zum Thema Gerechtigkeit eingebettet. Der erste Teil der Hausarbeit befasst sich mit dem theoretischen Aspekt von Exkursionen im Unterricht.…mehr

Produktbeschreibung
Unterrichtsentwurf aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Ethik, Note: 1, Justus-Liebig-Universität Gießen (Zentrum für Philosophie- Didaktik), Veranstaltung: Außerschulische Lernorte im Philosophieunterricht, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Hausarbeit befasst sich mit dem Thema „außerschulische Lernorte im Ethikunterricht“. Hierbei geht es um den Besuch einer Gerichtsverhandlung mit einer Hauptschulklasse. Dieser Besuch ist in eine große Unterrichtseinheit zum Thema Gerechtigkeit eingebettet. Der erste Teil der Hausarbeit befasst sich mit dem theoretischen Aspekt von Exkursionen im Unterricht. Hierbei werden unter anderem Vor- und Nachteile sowie didaktische Gesichtspunkte von Exkursionen aufgezeigt. Des Weiteren wird auf die Verwirklichung didaktischer Prinzipien eingegangen und die Arbeitsweisen und Arbeitstechniken während der Gerichtsverhandlung näher betrachtet. Das Hauptaugenmerk dieser Hausarbeit liegt auf der theoretischen Planung, bezüglich der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Gerichtsbesuches. Die Lernziele im kognitiven und affektiven Bereich dieser Unterrichtseinheit werden im anschließenden Teil der Hausarbeit aufgeführt. 2.Ausgangspunkt der Unterrichtseinheit Die Hauptschulklasse, für die diese Unterrichtseinheit konzipiert ist, hatte bis zu diesem Zeitpunkt im Rahmen der anderen Schulfächer nur wenig Kontakt mit dem Thema „Gerechtigkeit“. Der Hessische Lehrplan für die Hauptschule sieht die Durchführung des Themas in der achten Klasse vor. Das Durchschnittsalter der Schülerinnen und Schüler liegt zwischen 13 und 14 Jahren. Es ist zu erwarten, dass ein bzw. mehrere SuS in diesem Alter schon mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind. Daher ist das Gelingen dieser Unterrichtseinheit von enormer Bedeutung für den weiteren Werdegang der heranwachsenden Jugendlichen. Der Gerichtsbesuch soll im günstigsten Fall der Abschreckung dienen und zudem die Jugendlichen bei Fehlverhalten auf die möglichen Konsequenzen hinweisen. Der Lehrplan stellt für das Thema „Gerechtigkeit“ einen Querverweis zum Fach PoWi her. In diesem Unterrichtsfach soll ebenfalls in der achten Klasse das Thema „Jugend im Rechtsstaat“ behandelt werden. Im Lehrplan ist eine Verknüpfung dieser beiden Themen vorgesehen. Dies soll die Nachhaltigkeit und den Erkenntnisprozess der SuS fördern.