Wissenschaftliche Studie aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Pflegewissenschaft - Pflegemanagement, Note: sehr gut, Hamburger Fern-Hochschule (Fachbereich Gesundheit und Pflege), Veranstaltung: Hauptseminar stationäre Krankenversorgung, Sprache: Deutsch, Abstract: Wer kennt nicht die Situation, dass gerade in Funktionsabteilungen und im Bereich der Intensivpflege Personalmangel herrscht? Was passiert? Ein neuer Mitarbeiter fängt an, übernimmt seinen Arbeitsplatz und die im Qualitätsmanagement der Klinik mitgeltenden Dokumente beschreiben eigentlich einen geordneten Einarbeitungsablauf. Schnell zeigt sich jedoch, dass die vorliegenden Einarbeitungskonzepte leider aus Zeitgründen nicht wie gewünscht durchgeführt und umgesetzt werden können oder andere Hindernisse vorliegen, die dem entgegenstehen. Dies könnte seine Ursache darin finden, dass die notwendigen organisatorischen Einarbeitungszeiten in den Stellenschlüsseln der Stationen nicht oder nicht ausreichend Berücksichtigung finden. In dieser Arbeit soll der Teilaspekt des Zeitaufwands für die Einweisung in vorhandene Medizintechnik beleuchtet werden. Das Medizinproduktegesetz bzw. die Medizinproduktebetreiberverordnung schreibt vor, dass vor Inbetriebnahme der entsprechenden Geräte, die betreibende Person hierüber eine Einweisung erhält. Die Einweisung soll sicherstellen, dass die damit handelnde Person das Gerät nur für den Zweck bestimmten Ablauf verwenden wird und hieraus keine Schädigungen am Patienten entstehen (BVMed 2010: 22). Die Praxis zeigt jedoch, dass verschiedene Medizinprodukte zur Anwendung gebracht werden, obwohl der Betreibende entweder gar nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt eingewiesen wird. Die Pflegedirektion bzw. Pflegedienstleitung, aber auch die Stationsleitungen haben im Rahmen ihrer Führungsverantwortung die Prozesse so zu steuern, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden können. Durch ständige Personalfluktuation, aber auch Personalaus- und –umbau, ist der Zeitaufwand für die Einweisungen in die entsprechenden Geräte in den Stellenschlüssel und damit in den Stellenplan mit einzurechnen. In der klassischen Personalbedarfsberechnung wird jedoch lediglich der Zeitaufwand für die unmittelbaren Leistungen der Pflege am Patienten berücksichtigt. Der administrative Aufwand für Aus-, Fort- und Weiterbildung im Bereich der Medizintechnik findet in der Regel keine Berücksichtigung. Über diesen Zeitaufwand liegen keinerlei Unterlagen vor, so dass für die Personalverantwortlichen kein Schlüssel zu Grunde liegt, der den entsprechenden Personalbedarf hier berücksichtigen könnte. Selbst nach einer intensiven Literaturrecherche konnten nur wenige Dokumente gefunden werden, die hierüber Aufschluss geben können.