"Eine Betrieb - ein Tarifvertrag", dieser einprägsame Slogan kennzeichnete die Tariflandschaft in Deutschland für Jahrzehnte. Er war Ausdruck des Grundsatzes der Tarifeinheit, der von der Anwendbarkeit nur eines Tarifvertrages in einem Betrieb ausgeht. In seiner bahnbrechenden Entscheidung aus dem Jahre 2010 hat das Bundesarbeitsgericht diesen Grundsatz aufgegeben und damit den Weg für eine Tarifpluralität in Betrieben eröffnet. Nicht nur das Tarifvertragsrecht wird infolge der Richtungsänderung in der Rechtsprechung des BAG mit praktischen Problemen kämpfen müssen. Auswirkungen ergeben sich auf all die Gebiete, für die eine einheitliche Tarifanwendung im Betrieb bisher maßgebliche Bedeutung hatte. Die Autorin befasst sich in ihrer Studie mit den Folgen der grundsätzlichen Neuausrichtung des deutschen Tarifrechts für Bezugnahmeklauseln in Arbeitsverträgen und erläutert, welche Konsequenzen die Rechtsprechungsänderung des Bundesarbeitsgerichts auf ihre künftige Anwendung haben wird.
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