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Inhaltsangabe:Einleitung: Diese Arbeit beschäftigt sich mit den Auswirkungen auf Maßnahmen zur Kundenbindung nach der Aufhebung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung. Am 25.Juli diesen Jahres war es soweit: Nach einer letzten Anhörung im Wirtschafts- und Rechtsausschuss am 25.Juni und der Zustimmung durch den Bundestag am 29.Juni und des Bundesrates am 13.Juli, wurde in Deutschland das Rabattgesetz und die Zugabeverordnung ersatzlos abgeschafft. Nachdem die E-Commerce-Richtlinie der EU festlegte, dass im Internethandel das Recht des Anbieterlandes gelten soll, musste die Bundesregierung…mehr

Produktbeschreibung
Inhaltsangabe:Einleitung: Diese Arbeit beschäftigt sich mit den Auswirkungen auf Maßnahmen zur Kundenbindung nach der Aufhebung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung. Am 25.Juli diesen Jahres war es soweit: Nach einer letzten Anhörung im Wirtschafts- und Rechtsausschuss am 25.Juni und der Zustimmung durch den Bundestag am 29.Juni und des Bundesrates am 13.Juli, wurde in Deutschland das Rabattgesetz und die Zugabeverordnung ersatzlos abgeschafft. Nachdem die E-Commerce-Richtlinie der EU festlegte, dass im Internethandel das Recht des Anbieterlandes gelten soll, musste die Bundesregierung handeln. Denn in Deutschland galt seit fast siebzig Jahren die restriktivsten Vorschriften hinsichtlich der Vergabe von Preisnachlässen und Zugaben. Kunden bekamen höchstens drei Prozent Nachlass, als Zugaben nur geringfügige Kleinigkeiten. Ein für vergleichbare Marktwirtschaften einmaliges Kuriosum. Zeitgemäß waren diese beiden Regelungen schon lange nicht mehr. Ein Frisör, der seinen Kunden über sechzig Jahren einen Haarschnitt zum ermäßigten Preis anbot, kam mit dem Rabattgesetz in Konflikt. Ein Apotheker schickte seinen Kunden zum Geburtstag Glückwunschgutscheine, die sie bei Einkäufen ab 25 Mark einlösen konnten. Unzulässiger Sonderpreis, urteilten die Richter. Ein Kunde, der gerade ein neues Auto für mehrere tausend Mark gekauft hatte, konnte als kleines Dankeschön nicht einmal ein Spielzeugmodells des selben Typs als Dreingabe geschenkt werden. Sogar eine besonders lange Garantie galt als unzulässige Zugabe. Die bisherigen Vorschriften haben moderne Marketingmethoden nicht oder nur beschränkt zugelassen. Das konnten in vielen Fällen weder Anbieter noch Kunden verstehen. Die Folge war, dass vielfach gegen kleinkarierte Beschränkungen des Marktes verstoßen wurden, die jedoch meist weder verfolgt noch geahndet wurden. Ursprünglich zum Schutze des Verbrauchers gedacht, erwiesen sich die siebzig Jahre alten Regelungen als überflüssiges Wettbewerbshindernis. Mit dem Fall des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung reiht sich Deutschland nun in die Gruppe der liberalsten Länder in der EU ein. Nun ist der Weg frei für kundenorientierten Service, moderne Marketinginstrumente und mehr Vielfalt und Ideen für Deutschlands Servicelandschaft. Das Schlagwort heißt ¿Kundenbindungssysteme¿. Marktstarke Handelsunternehmen wollen sich branchenübergreifend zu Rabattkartellen verbinden und ihren Kunden, neben interessanten Prämien, auch mit dem Umsatz steigende Rabatte [...]

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