Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2010 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, , Sprache: Deutsch, Abstract: Gerade KMU haben positive Auswirkungen auf Wettbewerbsstruktur, Investitionen, Arbeitsplätze und Innovationen. Damit sie bleiben, brauchen sie verlässliche Rahmenbedingungen, die eine generationenübergreifende Kontinuität des Unternehmens ermöglichen. Darauf hat bereits 1995 das BVerfG in seinem Halbteilungsbeschluss zur Erbschaftsteuer hingewiesen. Erforderlich ist allen voran eine Schonung der Unternehmensliquidität. In einer Zeit volkswirtschaftlich problematischer Arbeitslosenquoten ist es kaum noch zu vermitteln, dass die Kontinuität des Unternehmens lediglich als Rahmen für die Anhäufung und Bündelung privaten Kapitals dienen soll. Nicht zuletzt unter Berufung auf die Sozialpflichtigkeit des Eigentums (Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG ) erwarten breite Teile der Öffentlichkeit gesetzliche Rahmenbedingungen, die (wirtschaftliche) Anreize zum Erhalt von Arbeitsplätzen setzen. Die namentlich auf die Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Koch und Steinbrück zurückgehende Erbschaftsteuerreform 2009 greift diese Erwartungshaltung auf, indem sie die Liquidität derjenigen Unternehmen schont, welche die Ausgangslohnsumme als Indikator für den Beschäftigungsstand zur Zeit des Erb- oder Schenkungsfalls im Wesentlichen beibehalten. Zentrale Vorschrift für Unternehmensnachfolgeregelungen ist dabei der durch das ErbStRG neu eingefügte § 13a ErbStG , der die Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften regelt. Um einer missbräuchlichen Gestaltung durch Einbringung privater Vermögenspositionen in betriebliche Vermögensmassen zu entgegnen, unterliegen dabei auch Kapitalgesellschaftsanteile ungeschmälert der Erbschaftbesteuerung, soweit sie 25% des Nennwertes nicht überschreiten (§ 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG). Ausweislich der gesetzgeberischen Begründung soll die Neuregelung Betriebe vor kurzfristigen hohen Steuerbelastungen schützen und dadurch Arbeitsplätze sichern. Vorliegende Darstellung verfolgt das Anliegen, die Auswirkungen der Erbschaftsteuerreform 2009 auf Unternehmensnachfolgeregelungen zu beschreiben. Sie tut dies, indem sie zunächst ihren Ursachen nachgeht, sodann ihre Grundzüge darstellt und daraufhin ausgewählte Unternehmensnachfolgeregelungen beleuchtet, die sich entweder durch die Erbschaftsteuerreform 2009 ergeben haben, oder deren Aktualität infolgedessen gestiegen ist.