Bilanzskandale haben das Vertrauen in die Verlässlichkeit von Jahresabschlussinformationen und in die Arbeit des Abschlussprüfers erschüttert. Im Rahmen des BilKoG wurde die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung e.V. (DPR) gegründet. Sofern die DPR wesentliche Fehler in den Abschlüssen und/oder Lageberichten entdeckt, erfolgt eine Bekanntmachung dieser Fehler durch die betroffenen Unternehmen u.a. im Bundesanzeiger. Die indirekten Auswirkungen dieser sog. adversen Publizität sind Gegenstand der vorliegenden empirischen Untersuchung. Hierbei werden die Effekte auf den Wechsel des Abschlussprüfers, das Prüfungshonorar, die Prüfungsdauer und die Prüfungsqualität statistisch untersucht. Ein Einfluss der Fehlerbekanntmachungen auf den Wechsel des Abschlussprüferwechsels konnte empirisch nicht nachgewiesen werden. Für die Auswirkungen der adversen Publizität auf das Prüfungshonorar, die Prüfungsdauer sowie die Prüfungsqualität konnten hingegen statistisch signifikante Ergebnisse nachgewiesen werden.
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