Die Rechtsform eines Unternehmens legt seine steuerliche Behandlung langfristig fest. Da bestimmte wirtschaftliche Zielsetzungen durch verschiedene Rechtsformen häufig in gleicher oder ähnlicher Weise erreicht werden können, ist die Besteuerung ein gewichtiger Einflussfaktor für die Rechtsformwahl. In Abhängigkeit von der gewählten Unternehmensform fallen unterschiedliche Steuerarten an. Zudem können sich Belastungsunterschiede durch abweichende Steuerbemessungsgrundlagen ergeben. Die Bundesregierung plant eine Unternehmensteuerreform, die am 01.01.2008 in Kraft treten soll. Ein Gesetzentwurf liegt noch nicht vor, lediglich so genannte Eckpunkte des Bundesministeriums für Finanzen. Die nachfolgende Ausarbeitung bezieht sich zum einen auf feststehende und zum anderen auf seitens der Bundesregierung im Rahmen der öffentlichen Diskussion geäußerte Reformmaßnahmen mit Stand vom 31.08.2006. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, Auswirkungen der vorgesehenen Reformmaßnahmen auf die Steuerbelastung von Unternehmen abzuleiten. Zudem geht es darum, Einflussgrößen aufzuzeigen, die in Abhängigkeit der Reform die Höhe der Steuerlast mitbestimmen. Ferner sollen Gestaltungsalternativen zur Verringerung der Steuerlast aufgezeigt werden. Die Untersuchungsergebnisse sollen eine Grundlage für die Rechtsformwahl aus steuerlicher Sicht darstellen. Nach einleitenden Worten in Kapitel eins werden in Kapitel zwei zunächst auf Ausgangspunkte und angestrebte Ziele der Unternehmensteuerreform eingegangen und die im Mittelpunkt der Diskussion stehenden Konzepte beschrieben. Anschließend werden im dritten Kapitel grundlegende Kriterien zur Rechtsformwahl erläutert und aktuelle Besteuerungsmerkmale von Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften dargestellt. Im Anschluss werden in Kapitel vier Auswirkungen der geplanten Reform auf Unternehmens-, Gesellschafter- und Gesamtunternehmensebene herausgestellt und etwaige Gestaltungsempfehlungen abgeleitet. In Kapitel fünf wird unter Berücksichtigung der geplanten Reformmaßnahmen ein Rechtsformvergleich für eine konkrete Fallgestaltung vorgenommen. Die Ergebnisse ergänzen die steuerlichen Auswirkungen durch einen direkten Vergleich und dienen der Bestätigung herausgearbeiteter Gestaltungsempfehlungen.
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