Bachelorarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,00, Universität Hamburg (Department Wirtschaft und Politik), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Zielsetzung von Unternehmensbewertungen ist die Ermittlung von Unternehmenswerten zu unterschiedlichen Anlässen. Auf die Grundlagen und Anlässe der Unternehmensbewertung wird im weiteren Verlauf der Arbeit detaillierter eingegangen, sie sind jedoch nicht zentraler Bestandteil der Untersuchung. Die Besteuerung nimmt in diesem Zusammenhang eine fokussierende Rolle ein, da ein geschicktes Ausnutzen der steuerlichen Bewertungsmöglichkeiten den Unternehmenswert erheblich beeinflussen kann. Mit der Unternehmenssteuerreform 2008 sind daher gravierende Veränderungen in den Bewertungstheorien zu erwarten, insbesondere ausgelöst durch die Einführung einer Zinsschranke, Senkung der Körperschaftsteuer und die Einführung einer Abgeltungsteuer (ab Januar 2009). Inwieweit diese Veränderungen Auswirkungen auf die Unternehmensbewertungspraxis haben, soll im weiteren Verlauf untersucht und abschließend übersichtlich dargestellt werden. Dass sich eine Anpassung der Gesetzgebung im Rahmen der Besteuerung erheblich auf den Unternehmenswert ausdrücken kann, wurde mit Einführung des Halbeinkünfteverfahrens und der damit verbundenen Ablösung des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahren zum Januar 2002 bereits deutlich. Das Hauptziel der Unternehmenssteuerreform 2008 ist neben der Erhöhung der Standortattraktivität für den Standort Deutschland, eine "weitgehende Finanzierungsneutralität", sowie die Einschränkung der (steuerlichen) Gestaltungsmöglichkeiten. Da sich der Unternehmenswert erst aus den Bedürfnisbefriedigungsoptionen auf der Seite der Anteilseigner ergibt, können sich die genannten Änderungen in erheblichem Maße auf den Wert der Unternehmung auswirken. Die zentrale Fragestellung muss also sein, in welchem Ausmaß sich die Reform der Unternehmenssteuer 2008 auf die Input-Faktoren bei Unternehmensbewertungen auswirkt und ob diese gravierende Folgen für die weitere Bewertungspraxis hat.
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