Studienarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,3, , Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (EU) und der Europäischen Atomgemeinschaft – sog. Brexit - ist fraglich, wie die GB-Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland dadurch zivil- und steuerrechtlich zu behandeln ist und welche Auswirkungen dies in Deutschland nach sich zieht. In dieser Arbeit werden diese Auswirkungen auf Grundlage neuester Rechtsprechung und Literatur untersucht und kritisch gewürdigt. Die britische Kapitalgesellschaft „private company by shares“ - sog. Limited (im Folgenden: GB-Limited) - mit Verwaltungssitz in Deutschland war eine beliebte Gesellschaftsgestaltung, die ermöglichte eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung kostengünstig zu gründen. Im Gegensatz zu der deutschen GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 EUR, ist für die GB-Limited kein Mindeststammkapital notwendig, sie kann mit einem Stammkapital von 1 GBP (ca. 1,50 EUR) gegründet werden. Die Möglichkeit eine deutsche Unternehmergesellschaft (UG) mit einem Mindeststammkapital von 1 EUR zu gründen, gibt es erst mit dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) seit 2008. Durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Niederlassungsfreiheit von europäischen Kapitalgesellschaften, wurde die GB-Limited mit deutschem Verwaltungssitz auch in Deutschland als Kapitalgesellschaft anerkannt. Dies nicht nur gesellschaftsrechtlich, sondern auch steuerrechtlich: als Körperschaftsteuersubjekt ist die englische Limited mit Ort der Geschäftsleitung im Inland unbeschränkt steuerpflichtig.