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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Hauptfokus der nationalen sowie internationalen Rechnungslegungsstandards lag traditionell eine Berichterstattung von quantifizierbaren Informationen. Insbesondere bei PIEs (Public Interest Entities) wurde durch die Finanzkrise 2008/2009 jedoch deutlich, dass es das Informationsbedürfnis der Investoren und Verbraucher über sogenannte nichtfinanzielle Aspekte umfangreicher zu befriedigen gilt und die altbewährte…mehr

Produktbeschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Hauptfokus der nationalen sowie internationalen Rechnungslegungsstandards lag traditionell eine Berichterstattung von quantifizierbaren Informationen. Insbesondere bei PIEs (Public Interest Entities) wurde durch die Finanzkrise 2008/2009 jedoch deutlich, dass es das Informationsbedürfnis der Investoren und Verbraucher über sogenannte nichtfinanzielle Aspekte umfangreicher zu befriedigen gilt und die altbewährte Finanzberichterstattung alleine nicht mehr ausreichend ist. Die erhöhte Bedeutungszumessung nichtmonetärer Informationen hatte zur Folge, dass die EU reagierte und glaubte, den Bedarf an unionsweit harmonisierten Mindeststandards zu erkennen. So wurde am 22. Oktober 2014 die Richtlinie 2014/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU in Bezug auf die Offenlegung nichtfinanzieller Angaben und die Diversität betreffender Informationen von einigen großen Unternehmen und Gruppen beschlossen. Bekannt wurde diese Richtlinie unter dem Namen ‚Corporate-Social-Responsibility(CSR)-Richtlinie‘. Bis zum 6. Dezember 2016 sollte sie in deutsches Recht umgesetzt werden. Nach einigen Vorarbeiten des deutschen Gesetzgebers wurde am 17. Oktober 2016 ein Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in den Lageberichten vorgelegt. Resultierend aus den Beschlüssen des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz vom 8. März 2017 ergaben sich letzte Änderungen an dem vorgelegten Gesetzesentwurf. Die Annahme des Gesetzes in dieser Fassung erfolgte durch den Deutschen Bundestag am 09. März 2017 sowie durch die Zustimmung des Bundesrates per 31. März 2017. Schlussendlich folgte die Veröffentlichung des CSR-RUG am 18. April 2017 im Bundesgesetzblatt und trat damit am darauffolgenden Tag in Kraft. Um der Zielsetzung der Arbeit gerecht zu werden, erfolgt zu Beginn die Beleuchtung von allgemeinen Anwendungsgrundlagen im Rahmen des CSR-RUG. Hierbei wird anfangs auf die durch den Gesetzgeber mit Verabschiedung der Richtlinie verfolgten Ziele eingegangen. Im weiteren Verlauf erfolgt die Einordnung der Thematik.