Diplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,5, Duale Hochschule Baden Württemberg Mosbach, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel der Diplomarbeit ist es, zu überprüfen, inwieweit das EuGH-Urteil Cadbury Schweppes Einfluss auf die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung nimmt. Zu diesem Zweck gibt die Arbeit zunächst einen Überblick über die Hinzurechnungsbesteuerung nach dem AStG sowie über die europäischen Grundfreiheiten. Im weiteren Verlauf wird auf die Rechtssache Cadbury Schweppes eingegangen und das Urteil in seinen einzelnen Aussagen analysiert. Daran schließt sich die Klärung der Frage, welchen Einfluss das Urteil auf die deutschen Besteuerungsvorschriften der §§ 7 bis 14 AStG hatte und wie diese auf der Grundlage des EuGH-Urteils durch das BMF mit Schreiben vom 8.01.2007 sowie durch das Jahressteuergesetz 2008 angepasst wurden. Dafür wird zunächst auf die Vereinbarkeit der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung mit dem EuGHUrteil eingegangen, um dann das BMF-Schreiben vom 8.01.2007 zu analysieren und aufzuzeigen, ob es die Forderungen des EuGH nach Europarechtskonformität umsetzen konnte. Im Anschluss daran wird geklärt, wie der Gesetzgeber das EuGH-Urteil im Jahressteuergesetz 2008 verarbeitet hat, wobei hierbei ein besonderes Augenmerk auf den neuen § 8 Abs. 2 AStG gelegt werden soll. Auf Besonderheiten bezüglich der erweiterten und übertragenden Hinzurechnungsbesteuerung soll dabei nicht eingegangen werden. Ebenso sollen die Besonderheiten und der Zusammenhang zwischen § 20 Abs. 2 und § 7 Abs. 1 AStG nicht betrachtet werden. Zum Abschluss soll ein Ausblick auf die Anwendung in der deutschen Beratungspraxis gegeben werden. Die Auffassungen werden unter Verwendung einschlägiger Literatur und von Fachaufsätzen kritisch gewürdigt.
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