Die Gesundheitsreform gilt als das wichtigste Reformprojekt der Bundesregierung. Da die beiden Koalitionsparteien (CDU und SPD) bereits vor der Wahl höchst unterschiedliche Konzepte vertreten haben, waren beide bei der Kompromisssuche darum bemüht, die eigenen Ziele nicht komplett zu verbauen und gleichzeitig keinen Bruch der Koalition zu riskieren. Beide Konzepte versuchen die Hauptprobleme des Gesundheitswesens und somit die Probleme der Systems der GKV zu lösen. Die verschiedenen Reformvorschläge haben auf die PKV differente Auswirkungen: Auf der einen Seite tendiert die SPD zu dem Modell der Bürgerversicherung. Dieses sieht vor, die Versicherungspflichtgrenze abzuschaffen und die gesamte Wohnbevölkerung versicherungspflichtig zu machen. Nur für die bisher in der PKV Versicherten soll Bestandsschutz gelten. Die GKV soll eine Grundversicherung (die alle medizinisch notwendigen und wirksamen Leistungen beinhaltet) abdecken, während die PKVen nur noch Zusatzversicherungen anbieten dürfen. Die von der CDU bevorzugte Gesundheitsprämie sieht dagegen als Hauptbestandteil eine Abkopplung des Versicherungsbeitrages vom Einkommen vor. Es soll eine Gesundheitsprämie eingeführt werden, die für alle Versicherten derselben Krankenkasse die gleiche Höhe hat. Die paritätische Aufteilung der Finanzierung wird aufgehoben, die bisherigen Arbeitgeberanteile werden als Bruttolohnbestandteile ausgezahlt. Durch die Auszahlung des Arbeitgeberanteils und dessen anschließende Besteuerung sollen auch die in der PKV versicherten Personen an der Finanzierung des sozialen Ausgleichs beteiligt werden. Die PKV an sich bleibt unverändert bestehen. Das Ergebnis der Kompromissfindung der beiden Parteien ist das GKV-WSG. Wie der Name des Gesetzes schon sagt, sollte mit den Änderungen eine Stärkung des Wettbewerbs herbeigeführt werden. Ob dies im Fall der PKV zutrifft und wie sich die Änderungen für die PKV aus ökonomischer Sicht bemerkbar machen soll im Folgenden untersucht werden.
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