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Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, Veranstaltung: Insolvenzrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Als dritte Option bleibt noch die Möglichkeit der Darlehenshingabe der Gesellschafter an die GmbH. Dieser in der Vergangenheit bezeichnete „Eigenkapitalersatz“ hatte bis zur Einführung des „Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (im weiteren…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, Veranstaltung: Insolvenzrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Als dritte Option bleibt noch die Möglichkeit der Darlehenshingabe der Gesellschafter an die GmbH. Dieser in der Vergangenheit bezeichnete „Eigenkapitalersatz“ hatte bis zur Einführung des „Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (im weiteren als MoMiG bezeichnet) für die Gesellschafter den Vorteil, dass ihre Kredite rechtzeitig abgezogen und im Falle der Insolvenz vom Gesellschafter geltend gemacht werden konnten, da sie wie jeder externe Geldgeber eine Quote an der Insolvenzmasse erhielten. Zu dieser dritten Variante der Hingebung von Gesellschafterdarlehen und der derzeitigen insolvenzrechtlichen Behandlung möchte diese Seminararbeit eine Vertiefung in den Verlauf der richterlichen Rechtsprechung und gesetzlichen Neuorientierung seit 01.11.2008 geben.