Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob und wie sich das Vorhandensein bzw. die nachträgliche Einführung oder Anpassung von Compliance-Maßnahmen auf die Sanktionierung von Verbänden auswirken. Ausgehend von dem § 30 OWiG zugrundeliegenden Konzept der Verbandsverantwortlichkeit werden verschiedene Anknüpfungspunkte auf Tatbestands- und Rechtsfolgenebene eingehend diskutiert. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Panzerhaubitzen-Entscheidung des BGH vom 9. Mai 2017 (1 StR 265/16) gelegt, in der sich der BGH zwar für eine Berücksichtigung bei der Sanktionszumessung ausgesprochen, dabei jedoch auch zahlreiche Fragen offengelassen hat. Abschließend erfolgt eine vergleichende Analyse des Entwurfs eines Verbandssanktionengesetzes.
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