Examensarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 16 Punkte, Universität Leipzig, Veranstaltung: Prüfungsseminar über Verfassungs- und Europarechtliche Fragen der IT-Nutzung, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Internet war eine Verheißung. Durch die enorme Vielfalt an verschiedenen Quellen, die für jeden einfach zugänglich und immer auf dem aktuellsten Wissensstand sind, sollte jeder die Möglichkeit haben, sich entsprechend zu informieren und somit an den demokratischen Prozessen teilzuhaben. Das Internet sollte eine informierte Gesellschaft schaffen und die politische Partizipation fördern. Jedoch treten anstelle der Journalisten, die in etablierten Medien die Funktion des Gatekeepers übernehmen, Algorithmen, welche die Masse an Informationen für den jeweiligen Nutzer vorsortieren und deren Interesse entsprechend filtern. Was als Empfehlungsmechanismus in Onlineshops begann, breitete sich auf das gesamte World Wide Web aus. Die Ära der Personalisierung begann. Suchen verschiedene Personen nach demselben Begriff, werden alle unterschiedliche Ergebnisse erhalten. Das daraus entstehende Phänomen, wonach Webnutzer ausschließlich oder hauptsächlich mit von ihnen als positiv bewerteten Inhalten konfrontiert werden und auf diese Weise, in einem selbstverstärkenden Prozess, eine einseitige Weltsicht erlangen, wird als Filter Bubble bezeichnet. Damit geht es bei dem Begriff der Filterblase folglich nicht nur um die Ergebnisse einer Suchmaschine oder die Auswahl von Nachrichten in einem sozialen Netzwerk, sondern um alle Onlineanbieter, die Filteralgorithmen verwenden, um durch die gezielte Auswertung nutzergenerierter Daten personalisierte Angebote zu erstellen. Viele daraufhin entstandene Diskussionen um die Filter Bubble beziehen sich dabei auf soziologische oder ökonomische Ansätze, lassen juristische Betrachtungsweisen jedoch oft außen vor. Diese Lücke versucht die vorliegende Arbeit zu schließen, indem aus rechtswissenschaftlicher Sicht die Auswirkungen von Filter Bubbles auf die Demokratie betrachtet werden, um die Frage zu beantworten, ob der Staat diesbezüglich zum Handeln aufgefordert ist.