Begriffe wie 'Industrie 4.0', 'Internet der Dinge' und 'Big Data' haben unlängst Eingang in den allgemeinen Zeitgeist gefunden und stehen synonym für die zahlreichen, durch Digitalisierung sowie Automatisierung angestoßenen Veränderungen des menschlichen (Zusammen-)Lebens und der juristischen Bewertung. Namentlich der Einsatz autonomer, auf der Grundlage künstlicher Intelligenz agierender Systeme lässt die Anknüpfungspunkte eines Verschuldensvorwurfes schwinden und damit technische Innovation und tradiertes Verschuldensprinzip wie unversöhnliche Kinder verschiedener Zeiten wirken. Tatsächlich aber gewährleistet allein die Verknüpfung von Ausgleichspflicht und Sorgfaltswidrigkeit eine hinreichende Freiheitsgewähr sowie eine interessen- und einzelfallgerechte Schadenszuweisung und entspricht damit dem sozialen Gerechtigkeitsempfinden. Geboren 1984; Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen und Nottingham, UK; Masterstudium an der University of Oxford, UK; 2015 Promotion (Göttingen); 2016 Zweites Staatsexamen; derzeit Juniorprofessor für Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht (Tenure Track) an der Universität Potsdam.
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