Aufgrund einer formalen Konzeption der Autonomie werden Strukturen und objektiv gültige Kerngehalte von Menschenrechten herausgearbeitet. Es werden die Konzeption der Autonomie als Abwägung normativer Argumente sowie deren Zusammenhang mit der Prinzipientheorie des Rechts dargestellt. Auf dieser Grundlage werden Notwendigkeit der Anerkennung von Menschenrechten sowie spezifische Inhalte begründet, ihre Transformation in Grundrechte analysiert und die Konzeption von Menschenrechten als transnationales Verfassungsrecht skizziert. Ziel des Buchs ist, die Möglichkeit objektiver Erkenntnis im Bereich der Menschenrechte auszuloten. Damit wird eine Reihe von Arbeiten fortgesetzt, die Recht auf der Grundlage der Idee der Autonomie rekonstruieren.
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