Rezension / Literaturbericht aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Philosophie - Philosophie des 20. Jahrhunderts, Note: 1,7, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (Philosophisches Institut), Veranstaltung: Bertrand Russell - Probleme der Philosophie, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen eines Proseminars zu Bertrand Russells „Probleme der Philosophie“ an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf entstand während des Wintersemesters 2000/2001 diese Studie zum 11. Kapitel namens „Intuitive Erkenntnis“. Zunächst erfolgt eine Einordnung des besagten Kapitels in den Gesamtzusammenhang des Texts; zu diesem Zweck werden die Hauptgedanken der Kapitel 1 bis 10 repetiert. Im Gegensatz zu Kapitel 5, wo es um die Erkenntnis von Dingen geht, befasst sich Kapitel 11 mit der unmittelbaren Erkenntnis von Wahrheiten. Einleitend weist Russell auf die verbreitete Ansicht der Beweisbarkeit einer jeden menschlichen Meinung hin. Alltagsprobleme wie etwa jene über die gefahrlose Genießbarkeit der vorgesetzten Mahlzeit müssten bei genauerer (sokratischer) Betrachtung letztlich mit Hilfe des bereits in Kapitel 6 behandelten Induktionsprinzips beantwortet werden. Als evident gelten hingegen der Induktionsgrundsatz wie einige andere logische Prinzipien, obwohl sie sich nicht auf einfachere und evidentere Prinzipien zurückführen lassen. Hinsichtlich des Grades ihrer Offensichtlichkeit unterscheiden sich die ersten abgeleiteten Sätze nicht von den zugrunde liegenden Prinzipien; so begreift der Laie konkrete Beispiele für den Satz vom Widerspruch rascher als das eigentliche Prinzip selbst. Nun führt Russell einige neue Begriffe ein: Die von den Sinnesdaten zu unterscheidenden, direkt aus Empfindungen stammenden „Wahrnehmungswahrheiten“ werden durch so genannte „Wahrnehmungsurteile“ ausgedrückt. Diese können unterteilt werden in intuitive Wahrnehmungsurteile, welche nur die Existenz eines Sinnesdatums betreffen, und in analytische Wahrnehmungsurteile, welche die Beziehung zweier Faktoren eines Sinnesdatums betreffen. Mit den Wahrnehmungsurteilen verwandt sind die intuitiven, die Vergangenheit betreffenden „Erinnerungsurteile“, deren Glaubhaftigkeit von der Zuverlässigkeit des Gedächtnisses abhängt. Schließlich nennt Russell als wesentliche Eigenschaft der Evidenz deren graduelle Verschiedenheit von absoluter Gewissheit bis zur beinahe unmerklichen Nuance von Glaubhaftigkeit. So kommt den Wahrnehmungsurteilen und einigen Grundsätzen der Logik der höchste Grad von Evidenz zu, während etwa ethische und ästhetische Werturteile kaum Evidenz aufweisen.