Masterarbeit aus dem Jahr 2023 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,3, FernUniversität Hagen (Rechtswissenschaftliche Fakultät - Lehrstuhl für Öffentliches Recht, juristische Rhetorik und Rechtsphilosophie), Sprache: Deutsch, Abstract: In der modernen Gesellschaft sind Konflikte allgegenwärtig, sei es auf individueller, zwischenmenschlicher Ebene oder sogar auf institutioneller und behördlicher Ebene. Um diesen Konflikten auf eine konstruktive und außergerichtliche Weise zu begegnen, hat sich die Mediation als ein bewährtes Verfahren etabliert. Ihre Wirksamkeit beruht nicht nur auf einer langen Tradition, sondern auch auf dem Prinzip der Vertraulichkeit, das ihr zugrunde liegt. Die Vertraulichkeit ist ein wesentliches Merkmal der Mediation, das den Beteiligten ein geschütztes Umfeld bietet, um offen über ihre Anliegen zu sprechen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Doch diese Vertraulichkeit steht oft im Spannungsfeld mit dem berechtigten Interesse der Öffentlichkeit, insbesondere der Presse, an Informationen über staatliches Handeln und Konfliktlösungsverfahren. Die vorliegende Arbeit setzt sich mit diesem Spannungsverhältnis auseinander und untersucht die Fragestellungen: Inwieweit können sich aus der Vertraulichkeit der Mediation Grenzen für den presserechtlichen Auskunftsanspruch ergeben? Welche Auswirkungen ergeben sich daraus für die Durchführung von Mediationsverfahren mit Beteiligung von Behörden oder anderen staatlichen Stellen? Um diesen Fragen gerecht zu werden, wird zunächst das Prinzip der Vertraulichkeit in der Mediation näher betrachtet, einschließlich seiner Bedeutung im Kontext anderer wesentlicher Prinzipien dieses Verfahrens. Anschließend erfolgt eine Darstellung des presserechtlichen Auskunftsanspruchs, wobei Umfang und Grenzen dieses Anspruchs im Fokus stehen. Darauf aufbauend wird untersucht, wie sich die Vertraulichkeit der Mediation auf den Auskunftsanspruch der Presse auswirkt und welche Konsequenzen sich daraus für die Praxis ergeben. Dabei werden mögliche Lösungsansätze für den Umgang mit dieser Thematik diskutiert. Es ist zu beachten, dass diese Arbeit sich auf Bundes- und Landesrecht beschränkt und ausschließlich den Auskunftsanspruch der Presse betrachtet. Andere Medien und Auskunftsansprüche bleiben außerhalb des Untersuchungsgegenstandes.
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