Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich VWL - Geldtheorie, Geldpolitik, Note: 1,0, Universität Rostock (Institut für Volkswirtschaftslehre), Sprache: Deutsch, Abstract: Es gehört zu den unumgänglichen Tatsachen, dass der Bankensektor in hoch entwickelten Volkswirtschaften eine starke Regulierungsdichte aufweist. Als Grund wird oft das bestehende Misstrauen in die Funktionsfähigkeit des Sektors oder die starke Verflechtung mit anderen Bereichen einer Volkswirtschaft genannt. Diese Arbeit soll sich mit den Ursachen, Zielen und Formen der Bankenregulierung auseinandersetzen. In diesem Zusammenhang, erscheint es sinnvoll, die Begriffe Bank und Bankenregulierung bzw. Bankenaufsicht näher zu erläutern. Eine Legaldefinition von Banken lässt sich in fast jedem Wirtschaftslexikon oder im Kreditwesengesetz (KWG) finden. Laut § 1 KWG sind Kreditinstitute sämtliche Unternehmungen, „die Bankgeschäfte betreiben, wenn der Umfang dieser Geschäfte einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.“ Im KWG folgt nach dieser Definition eine Liste mit möglichen Bankgeschäften. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Kreditinstitute privat organisiert sind oder sich in öffentlicher Hand befinden. Von dieser Legaldefinition ausgeschlossen sind die Bundesbank, Bausparkassen, Versicherungsunternehmen und Pfandleihunternehmen. Weitere Erklärungen des Begriffes Bank lassen sich in der vielfältigen bankwirtschaftlichen Literatur finden. So definiert z.B. Linder-Lehmann (2001) eine Bank als einen Intermediär, wobei die Tätigkeit in der Transformation von Kapital nach Risiko, Größe und Fristigkeit besteht. Hinzu kommt das Angebot einer risikolosen, festverzinslichen und kündbaren Einlage sowie die Bereitstellung von langfristigen Krediten. Als Bankenregulierung lassen sich „alle Maßnahmen des Staates, die sich mit der Aufsicht und Kontrolle der Struktur, Organisation und Funktionsweise des Bankensystems in einem Land beschäftigen,“ definieren. Unter dem Begriff Bankenaufsicht sind demnach, sämtliche Organe der Bankenaufsicht, die laufende Überwachung der Kreditinstitute und alle Rechtsvorschriften zu verstehen, die sich speziell auf bankgeschäftliche Tätigkeiten und Kreditinstitute beziehen.