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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Informatik - Internet, neue Technologien, Note: 1,0, Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Internet bietet phantastische Möglichkeiten. Information, einkaufen, kommunizieren mit Anderen, dies ist für viele eine Bereicherung. Allerdings nur, wenn sie dazu in der Lage sind. Oft wird bei der Konzipierung von Internetseiten nicht an Behinderte gedacht. Doch Behinderte nutzen das Internet weit häufiger als Nicht-Behinderte. „Mit 80 Prozent sind sie weit öfter „drin“ als der Bevölkerungsdurchschnitt mit rund 42…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Informatik - Internet, neue Technologien, Note: 1,0, Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Internet bietet phantastische Möglichkeiten. Information, einkaufen, kommunizieren mit Anderen, dies ist für viele eine Bereicherung. Allerdings nur, wenn sie dazu in der Lage sind. Oft wird bei der Konzipierung von Internetseiten nicht an Behinderte gedacht. Doch Behinderte nutzen das Internet weit häufiger als Nicht-Behinderte. „Mit 80 Prozent sind sie weit öfter „drin“ als der Bevölkerungsdurchschnitt mit rund 42 Prozent.“ 50 Prozent der Blinden und Sehbehinderten behaupten von sich „Internetkenner“ zu sein, denn technische Hilfsmittel lassen auch Blinde und an den Angeboten und Informationen der Internetwelt teilhaben. Die technischen Möglichkeiten auch Behinderte an der Internetgemeinschaft teilhaben zu lassen sind in den letzten Jahren um ein vielfaches gestiegen. Seien es Screenreader, Sprachausgabegeräte oder Tasthilfen, immer neuere, ausgereiftere Produkte erobern den Markt. Doch oft stoßen behinderte Menschen bei ihren Internetaktivitäten vor Barrieren. Veraltete Designkonzepte und unsaubere Programmierung lassen die Hilfsgeräte an ihre Grenze stoßen. Um auch Behinderten einen ungehinderten Zugang zum Internet zu gewährleisten, wurde am 27. April 2002 das „Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen“ verabschiedet. In diesem Zusammenhang entstand die „Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik“ (im folgenden BITV genannt). Darin wird klar geregelt, welchen Ansprüchen eine behindertengerechte Webseite gerecht werden muss. Ab dem 1. Januar 2005 ist diese Verordnung für alle Internetseiten der öffentlichen Hand verbindlich. Diese Hausarbeit beschäftigt sich mit den verschiedenen Standards der Barrierefreiheit der Priorität 1 und erläutert die Umsetzung der verschieden Ansprüche an Hand einer von mir programmierten Internetseite.