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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Ingenieurwissenschaften - Bauingenieurwesen, Note: 2,0, Technische Universität Carolo-Wilhelmina zu Braunschweig (Institut für Bauwirtschaft und Baubetrieb), Sprache: Deutsch, Abstract: Bei vielen Bauleistungen, die auf der Grundlage von VOB-Einheitspreisverträgen ausgeführt werden, kommt es während des Bauablaufes zu Änderungen des vertraglich vereinbarten Bausolls. Dies ist auf die in § 1 Nr. 3 und Nr. 4 festgeschriebenen Regelungen der VOB/B zurückzuführen. Hier wird dem Auftraggeber zugestanden, Leistungsänderungen während des Bauablaufes…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Ingenieurwissenschaften - Bauingenieurwesen, Note: 2,0, Technische Universität Carolo-Wilhelmina zu Braunschweig (Institut für Bauwirtschaft und Baubetrieb), Sprache: Deutsch, Abstract: Bei vielen Bauleistungen, die auf der Grundlage von VOB-Einheitspreisverträgen ausgeführt werden, kommt es während des Bauablaufes zu Änderungen des vertraglich vereinbarten Bausolls. Dies ist auf die in § 1 Nr. 3 und Nr. 4 festgeschriebenen Regelungen der VOB/B zurückzuführen. Hier wird dem Auftraggeber zugestanden, Leistungsänderungen während des Bauablaufes anzuordnen sowie die Erbringung zusätzlicher Leistungen vom Auftragnehmer unter bestimmten Bedingungen zu ver-langen. Im Gegenzug besitzt der Auftragnehmer das Recht auf eine angemessene Vergütung der geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen. Geregelt ist dies in § 2 Nr. 5 und Nr. 6 VOB/B. Der von der VOB/B vorgesehene Idealfall liegt dabei in einer Preisvereinbarung für die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen vor Ausführungsbeginn. In der Praxis hingegen wird über die Preisbestimmung oftmals erst nach Ausführungsbeginn verhandelt. Demzufolge kann es zu Streitigkeiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer kommen. Für die Festlegung des neuen Preises sind alle durch die Änderung bedingten Mehr- und Minderkosten zu berücksichtigen. Diese Regelung erweist sich gerade bei der Zuordnung von Gemeinkosten als problematisch, da diese häufig nur pauschal erfasst sind. Von besonderem Interesse ist dabei der Kalkulationsbestandteil "Allgemeine Geschäftskosten". Das Thema dieser Studienarbeit basiert auf der Tatsache, dass die tatsächlichen und die vergüteten Kosten oftmals erheblich voneinander abweichen. Ein Ansatzpunkt liegt daher in der Frage, inwieweit Möglichkeiten zu einer verur-sachungsgerechten Zuordnung der Gemeinkosten existieren. Dies ist sowohl für den Auftragnehmer als auch den Auftraggeber von Bedeutung, da wahlweise einer der beiden von einer verursachungsgerechten Kostenzuordnung profitieren kann. Eine Hauptaufgabe dieser Studienarbeit setzt sich dabei mit der baupraktischen Erläuterung des § 2 Nr. 5 und Nr. 6 VOB/B auseinander. Ferner sollen Kostenrechnungs- und Kalkulationsmodelle zur Berechnung der Vergütungsansprüche aus geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen gefunden und erörtert werden. Diesbezüglich wird zunächst die Kalkulation von Bauleistungen unter besonderer Berücksichtigung der Allgemeinen Geschäftskosten untersucht. Die einzelnen Bestand-teile dieses Kalkulationselementes werden dabei zu erfassen und aufzugliedern versucht. [...]

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