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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 1,0, Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg (Institut für öffentliches Recht), Veranstaltung: Öffentliches Recht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Windkraft hat sich seit mehreren Jahren zu einem festen Bestandteil des deutschen Energieversorgungssystems etabliert. 11.500 Windkraftanlagen produzieren in Deutschland jährlich 8750 Megawatt Leistung. Damit erzeugen sie 3,5 Prozent des Stroms in Deutschland. Die Windbranche ist nach der Automobilindustrie der zweitgrößte Kunde der…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 1,0, Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg (Institut für öffentliches Recht), Veranstaltung: Öffentliches Recht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Windkraft hat sich seit mehreren Jahren zu einem festen Bestandteil des deutschen Energieversorgungssystems etabliert. 11.500 Windkraftanlagen produzieren in Deutschland jährlich 8750 Megawatt Leistung. Damit erzeugen sie 3,5 Prozent des Stroms in Deutschland. Die Windbranche ist nach der Automobilindustrie der zweitgrößte Kunde der Stahlindustrie mit derzeit 35.000 Beschäftigten. Durch das Stromeinspeisungsgesetz haben öffentliche Stromanbieter eine Abnahmepflicht von Strom aus erneuerbaren Energien zu einer festen Einspeisungsvergütung. Generell kann man davon ausgehen, dass sich die Investitionen beim Bau einer Windkraftanlage innerhalb von 10 Jahren amortisieren und dann bei geringen Betriebs- und Wartungskosten bis zum Ende der Laufzeit Gewinne erzielt werden. Deshalb sind Windkraftanlagen wirtschaftlich interessante Objekte. Die Anlagen haben eine Gesamthöhe zwischen 40 und teilweise über 120 m. Windkraftanlagen der Leistungsklasse 1,5 Megawatt erzeugen jährlich ca. 2.650.000 kWh Strom und stellen die jährliche Versorgung von knapp 900 Haushalten sicher. Sie sind oft in Windparks mit fünf oder mehr Anlagen zusammengefasst. Bis zum Jahr 2030 sollen nach Vorstellungen der Bundesregierung rund 25 Prozent des Strombedarfs durch Windräder gedeckt werden. Die Genehmigung von Windkraftanlagen wird also auch in Zukunft Bedeutung haben, vor allem in Gemeinden, in denen wegen ausreichender "Windhöfigkeit" Windkraftanlagen wirtschaftlich lohnend betrieben werden können. Immer häufiger werden die Interessen der betroffenen Anwohner, oder Natur- und Landschaftsfragen, im Konflikt mit den Interessen der Anlagenbetreiber stehen. Obwohl die guten Standorte in Deutschland langsam rar werden, stieg die Zahl der Windräder im letzten Jahr um die Hälfte. Da alle Vorhaben zum Bau einer Windkraftanlage Eingriffe in den Außenbereich bedeuten, stellt sich für mich folgende Frage: Was sind die bauplanungsrechtlichen Grundlagen der Genehmigung einer Windkraftanlage? Da Windkraftanlagen überwiegend im Außenbereich aufgestellt werden, setze ich meinen Schwerpunkt auf § 35 BauGB, Bauen im Außenbereich. Die Steuerungsmöglichkeiten der Länder und Gemeinden möchte ich zudem genauer betrachten.

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