Aktuelles Praxishandbuch zum BayKiBiG Die 7. Auflage des Praxishandbuchs wurde aufgrund der Änderung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) vom 10. August 2023 und der Änderung der Kinderbildungsverordnung (AVBayKiBiG) zum 1. Juli 2023 überarbeitet und aktualisiert. Das Handbuch gibt in bewährter Weise verständliche Antworten auf die Vielzahl der in der täglichen Praxis auftretenden Fragen zum Förderrecht. Es hilft allen Beteiligten bei der Bewältigung der Herausforderungen beim Vollzug der gesetzlichen Grundlagen und der Umsetzung des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans. Umfassend – kompetent – anschaulich Der Hauptteil des Werks widmet sich unter Berücksichtigung der für die Praxis relevanten arbeitsministeriellen Schreiben der Kommentierung der einzelnen Vorschriften. Zahlreiche Fallbeispiele erleichtern den Umgang mit der komplexen Materie. Die wichtigsten Änderungen Die Änderung des BayKiBiG ist im Wesentlichen auf den Wunsch des Gesetzgebers zurückzuführen, die Partizipation der Eltern am Geschehen in den Einrichtungen zu stärken. Über die bereits bestehenden Regelungen in Art. 14 hinaus wird nun eine überörtliche Elternvertretung auf Landesebene gesetzlich verankert und legitimiert. Im neuen Art. 14a sind nun die Zusammensetzung, die Aufgaben, Rechte und Pflichten sowie das Zustandekommen und die Dauer eines Landeselternbeirats geregelt. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber die Änderung genutzt, einige zwischenzeitlich angezeigte redaktionelle Anpassungen am Text einiger Vorschriften vorzunehmen. Um Kindern mit Behinderung durch eine gemeinsame Betreuung mit Kindern ohne Beeinträchtigung die uneingeschränkte Teilhabe zu ermöglichen, haben Träger für die Kinder mit festgestelltem Anspruch auf Eingliederungshilfe einen Anspruch auf den Gewichtungsfaktor 4,5 und erhalten damit für den erhöhten Betreuungsaufwand mehr Fördermittel. Für Asylbewerberkinder mit Behinderung – ausgenommen Kinder mit seelischer Behinderung – war bisher die Gewährung des Gewichtungsfaktors 4,5 ausgeschlossen. Mit der Einführung eines neuen Tatbestands in Art. 21 Abs. 5 wurde diese Lücke geschlossen. Das Buch wendet sich vor allem an pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen, Fachberatungen, Eltern, freie Träger und Vereinigungen, Gemeinden, Städte, Wohlfahrtsverbände kirchliche Einrichtungen.