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Ab 1180 wurde das verkleinerte Bayern als Territorialherzogtum von den Wittelsbachern regiert, die bis zum Ende der Monarchie 1918 an der Macht blieben. 1214 fiel auch die Pfalz von den Welfen an die Wittelsbacher. Bayern erlebte von 1255 bis 1503 eine Periode zahlreicher Teilungen in Einzelherzogtümer. Kurz vor der Wiedervereinigung erlangte Ludwig IV. 1328 als erster Wittelsbacher die Kaiserwürde, was für Bayern einen neuen Höhepunkt der Macht bedeutete. Gleichzeitig löste sich jedoch das Fürsterzbistum Salzburg endgültig vom Mutterland Bayern. Im Hausvertrag von Pavia von 1329 teilte Ludwig…mehr

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Produktbeschreibung
Ab 1180 wurde das verkleinerte Bayern als Territorialherzogtum von den Wittelsbachern regiert, die bis zum Ende der Monarchie 1918 an der Macht blieben. 1214 fiel auch die Pfalz von den Welfen an die Wittelsbacher. Bayern erlebte von 1255 bis 1503 eine Periode zahlreicher Teilungen in Einzelherzogtümer. Kurz vor der Wiedervereinigung erlangte Ludwig IV. 1328 als erster Wittelsbacher die Kaiserwürde, was für Bayern einen neuen Höhepunkt der Macht bedeutete. Gleichzeitig löste sich jedoch das Fürsterzbistum Salzburg endgültig vom Mutterland Bayern. Im Hausvertrag von Pavia von 1329 teilte Ludwig den Besitz in eine pfäl-zische Linie mit der Rheinpfalz und der später so genannten Oberpfalz und in eine altbayerische Linie auf. Die von ihm neu hinzugewonnenen Gebiete Brandenburg, Tirol, die nieder-ländischen Provinzen Holland, Seeland und Friesland sowie der Hennegau gingen unter seinen Nachfolgern sehr bald wieder verloren. Tirol fiel 1363 an die Habsburger, Brandenburg 1373 an die Luxemburger. Mit der Goldenen Bulle 1356 ging die Kurwürde für die altbayerische Linie an die der Pfalz verloren. Nach dem Aussterben der altbayerischen Linie der Wittelsbacher entstand 1777 das Doppel-Kurfürstentum Kurpfalz-Bayern unter der Regentschaft des Kurfürsten Karl Theodor aus der pfälzischen Linie der Wittelsbacher.

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Autorenporträt
Dr. MANFRED MILLER studierte Verwaltungswissenschaft an der Universität Konstanz, wo er 1985 zum Dr. rer. soc. promoviert wurde. Nach der Staatsprüfung für den höheren nicht-technischen Verwaltungsdienst war er wissenschaftlicher Angestellter beim Statistischen Landesamt Baden-Württemberg und wechselte 1987 als Regierungsrat z. A. in das Landesgewerbeamt, wo er Persönlicher Referent des Präsidenten und stellvertretender Leiter des Referats Organisation und innerer Dienst war. Nach einer Abordnung an das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit wurde er 1992 als Dozent an die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege des Landes Sachsen-Anhalt berufen (Fachbereich Öffentliche Verwaltung mit Sitz in Halberstadt, der 1998 in die Hochschule Harz überführt wurde). Ein einjähriger Forschungsaufenthalt führte ihn an das Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung nach Speyer. Zwischen 2000 und 2002 war er Referent des zeitweiligen Ausschusses für Funktional- und Verwaltungsreform im Landtag von Sachsen-Anhalt, von 2007 bis 2010 war er als externer Sachverständiger Mitglied der Enquetekommission Personalentwicklung im öffentlichen Dienst des Landes Sachsen-Anhalt des Landtags von Sachsen-Anhalt. Pensionierung zum 1.10.2018. MILLER ist Autor zahlreicher Buch- und Zeitschriftenveröffentlichungen, siehe www.verwaltungswissenschaft-online.de