Der Verfasserin kommt es darauf an, das Beamtenrecht in seiner historischen Entwicklung aufzuzeigen und die Zusammenhänge mit dem Verfassungs- und Verwaltungsrecht zu betonen. Gerade das Ernennungsrecht eignet sich dazu, Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu den Grundsätzen des allgemeinen Verwaltungsrechts zu veranschaulichen. Verwaltungswissenschaftliche Bezüge werden dagegen aus Platzgründen nur angedeutet. Die Darstellung bietet neben den theoretischen Ausführungen zahlreiche Fälle mit ausführlichen Lösungen, um auch auf diesem Gebiet die Technik der Rechtsanwendung zu zeigen. Wiederholungsfragen am Ende eines jeden Kapitels erleichtern die Lernkontrolle. Einfache Übersichten, Skizzen und Abbildungen von Urkunden lockern den Stoff auf. Das Lehrbuch richtet sich vor allem an Studierende der Fachhochschulen und Hochschulen für öffentliche Verwaltung, an deren Lernzielen es sich orientiert. Es kann darüber hinaus aber auch Jurastudierenden, Referendaren und Verwaltungspraktikern von Nutzen sein.
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