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Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 13, Friedrich-Schiller-Universität Jena, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Hausarbeit behandelt verschiedene Tatbestände und Fallbeispiele des Strafrechts. Das Übergießen mit heißem Kaffee könnte die Anforderungen des Beibringens eines anderen Stoffs nach § 224 I Nr.1 Var.2 erfüllen. Auch alltägliche, ungefährliche Stoffe, wie Kaffee, können als heiße Flüssigkeit ein zum Zwecke der Körperverletzung beigebrachter Stoff sein. Jedoch sind an das Beibringen erhöhte Anforderungen zu stellen. So genügt eine kurze Einwirkung auf…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 13, Friedrich-Schiller-Universität Jena, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Hausarbeit behandelt verschiedene Tatbestände und Fallbeispiele des Strafrechts. Das Übergießen mit heißem Kaffee könnte die Anforderungen des Beibringens eines anderen Stoffs nach § 224 I Nr.1 Var.2 erfüllen. Auch alltägliche, ungefährliche Stoffe, wie Kaffee, können als heiße Flüssigkeit ein zum Zwecke der Körperverletzung beigebrachter Stoff sein. Jedoch sind an das Beibringen erhöhte Anforderungen zu stellen. So genügt eine kurze Einwirkung auf eine unempfindlichere Körperregion bei geringen substanziellen Konsequenzen regelmäßig nicht. B verschüttet seinen heißen Kaffee einmalig während des Zusammenstoßes über den Oberkörper, der zudem durch Kleidung geschützt wird. Tiefere substanzielle Beeinträchtigungen sind nicht dokumentiert. Ein schwerer Fall gem. § 224 I Nr.1 Var.2 scheidet damit aus.