Bachelorarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich BWL - Bank, Börse, Versicherung, Note: 1,7, Universität Duisburg-Essen (Mercator School of Management), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Anforderungen der Bankenaufsicht an deutsche Kreditinstitute werden immer umfangreicher: Neben weitreichenden Meldepflichten, müssen sie auf Basis der Verordnung 575/2013/EU („Capital Requirements Regulation“, CRR) strikte Mindesteigenkapitalanforderungen einhalten. Um die vorgeschriebene Eigenkapitalunterlegung möglichst gering halten zu können, ist es im Interesse der Banken, ihre sogenannten „Risikogewichteten Positionsbeträge“ ebenfalls so niedrig wie möglich zu halten. Eine Möglichkeit dies zu erreichen, ist auf die Vergabe risikoreicher Kredite zu verzichten, was allerdings mit den Ertrags- und Gewinnzielen der Kreditinstitute in Konflikt steht. Kreditsicherheiten können dazu beitragen, diesen Konflikt zu lösen. Vor diesem Hintergrund sind die Vorgaben hinsichtlich Sicherheiten aus der CRR von großer Bedeutung. In ihr wird festgelegt, unter welchen Voraussetzungen Kreditsicherheiten mindernd auf den Risikogewichteten Positionsbetrag angerechnet werden dürfen. Neben allgemeinen Bestimmungen zur Anerkennung von Sicherheiten, enthält die CRR spezielle Anforderungen, welche sich nach Art der Besicherung unterscheiden. Grundpfandrechten als bedeutendste Sicherheitenart kommt hierbei eine besondere Rolle zu. Da die Anerkennungsvoraussetzungen der verschiedenen Sicherheitenarten sich teilweise fundamental voneinander unterscheiden, werden die Ausführungen dieser Arbeit auf Grundpfandrechte beschränkt. Diese werden weiterhin nur im Rahmen des klassischen Kreditgeschäfts der Fremdfinanzierung betrachtet. Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Fragestellung, welche Rückschlüsse sich aus den regulatorischen Anforderungen an Grundpfandrechte für das Sicherheitenmanagement der Kreditinstitute ziehen lassen.