Die öffentliche Verwaltung versorgt die Gesellschaft im Rahmen ihrer Public Relations mit offiziellen Informationen. Auf diese Weise tragen auch Behörden dazu bei, dass sich Bürgerinnen und Bürger ihre Meinung bilden können. Das ist notwendig, soll sich eine mündige Bürgerschaft am politischen Willensbildungsprozess beteiligen. Sie ist geradezu auf die Informationstätigkeit der Verwaltung angewiesen, wenn es zu klären gilt, inwieweit die Administration mit besonderen Herausforderungen konfrontiert ist oder gesetzliche Vorgaben behördlicherseits umsetzbar sind. Aber ist die Bevölkerung in ihrer Meinungsbildung tatsächlich frei, wenn die Verwaltung mittels PR Einfluss auf sie ausübt? Mit einer organisationsbezogenen Ausrichtung behördlicher Öffentlichkeitsarbeit ist zumindest die Gefahr einer Beeinträchtigung der freien Meinungsbildung nicht mehr auszuschließen. Keine geringeren Grundsätze als das Demokratiegebot oder das Freiheitsprinzip sind von einer solchen Gefährdung berührt. Daher stellt sich die Frage, inwiefern die Verwaltung gesellschaftsbezogene Publc Relations gewährleisten könnte.
Diese Studie ist kein Handbuch behördlicher PR-Praxis. Sie bietet keine Strategien oder Konzepte für die administrative Öffentlichkeitsarbeit an. Vielmehr möchte sie aufzeigen, unter welchen Bedingungen Verwaltungs-PR zur freien Meinungsbildung beitragen können. Ziel ist es, eine Theorie der bürgerbezogenen Public Relations der öffentlichen Verwaltung zu entwerfen.
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