Das europäische Zuständigkeitsrecht konzentriert sich auf die Regelung des Hauptverfahrens und behandelt den einstweiligen Rechtsschutz in Art. 31 EuGVO nur äußerst rudimentär. Durch Rechtsinstitute wie den französischen Référé-provision tritt der vorläufige Rechtsschutz in der Praxis jedoch zunehmend an die Stelle des ordentlichen Zivilprozesses, wodurch die Regelungen der EuGVO leer zu laufen drohen. Welche Einschränkungen sind vorzunehmen, um einer Aushöhlung des europäischen Zuständigkeitssystems wirksam zu begegnen? Wann genau liegt überhaupt eine Umgehung der EuGVO vor? Und wie kann sichergestellt werden, dass befriedigende einstweilige Maßnahmen zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes dennoch möglich bleiben? Auf Grundlage einer eingehenden Analyse der EuGH-Rechtsprechung erarbeitet Maximiliane Kimmerle einen eigenen Lösungsvorschlag, der auch die geplante Reform der EuGVO miteinbezieht. Geboren 1980; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Tübingen; Rechtsreferendariat am Landgericht Stuttgart; ab 2007 wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Freien Universität Berlin; seit 2011 Richterin auf Probe im Justizdienst des Landes Baden-Württemberg; 2012 Promotion.
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