Fachbuch aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Organisation und Verwaltung - Öffentliche Verwaltung, Note: 1,0 (15 Rangpunkte), Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung Brühl - Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung, Veranstaltung: Modul 19 (Recht – Management − Psychologie), Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Ausarbeitung befasst sich mit den rechtlichen Grundlagen zur Befristung von Arbeitsverträgen sowie der hierzu ergangenen Rechtsprechung des BVerfG und des BAG. Zunächst wird die historische Entwicklung des Befristungsrechts dargestellt. Im Anschluss daran wird kurz auf die gesetzlichen und tarifvertraglichen Rechtsgrundlagen eingegangen. Nachfolgend werden die zulässigen Befristungsmöglichkeiten nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) unter Berücksichtigung der hierzu ergangenen wesentlichen Rechtsprechung behandelt. Der Schwerpunkt wird dabei auf die sachgrundlose Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG gelegt. Die Arbeit endet mit einer Zusammenfassung der vorgestellten arbeitsrechtlichen Regelungen und gibt einen Ausblick auf mögliche künftige Entwicklungen im Befristungsrecht. Die Befristung von Arbeitsverträgen spielt im öffentlichen Dienst eine mindestens gleich große, wenn nicht sogar eine noch größere Rolle als in der Privatwirtschaft. Vor allem in Fällen eines Vertretungsbedarfs, des vorübergehenden Arbeitsanfalls oder begrenzter Haushaltsmittel können öffentliche Arbeitgeber mit diesem wichtigen personalwirtschaftlichen Instrument flexibel reagieren. Obwohl die Befristungspraxis im öffentlichen Dienst teilweise stark kritisiert wird – schließlich wird von öffentlichen Arbeitgebern sozialpolitisch eine besondere Vorbildfunktion erwartet – hat sich der öffentliche Sektor dem Trend angeschlossen, das Instrument der Befristung im zunehmenden Maße zu nutzen. Insbesondere bei Neueinstellungen wird häufig auf die gesetzlich vorgesehenen Befristungsmöglichkeiten zurückgegriffen. Vor diesem Hintergrund kommt dem jüngst ergangenen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur sachgrundlosen Befristung erhebliche Bedeutung zu. Diese sowie weitere Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) haben weitreichende Auswirkungen auf die Befristungspraxis sowohl im privatem als auch im öffentlichen Sektor.