Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Führung und Personal - Sonstiges, Note: 1,7, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule (FOM Essen), Veranstaltung: Personalmanagement, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit Wirkung zum 01.01.2001 ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) in Kraft getreten, welches das bis dahin geltende Beschäftigungsförderungsgesetz abgelöst hat. Es enthält unter anderem die Rechtsgrundlagen für die Befristung von Arbeitsverhältnissen. In einer immer schnelleren und globalisierten Welt nimmt die Inanspruchnahme der Befristungsmöglichkeit eines Arbeitsverhältnisses immer mehr zu und verschafft den Arbeitgebern eine höhere Flexibilität im Rahmen ihrer Personalplanung. Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses bietet dem Arbeitgeber die Gelegenheit sich ein genaues Bild vom neuen Mitarbeiter zu machen und abzuwarten, wie sich die wirtschaftliche Lage seines Unternehmens in den nächsten Monaten entwickelt. Bei einer positiven Entwicklung hat der Arbeitgeber dann die Möglichkeit den befristeten Arbeitsvertrag zu verlängern oder den bislang befristeten Arbeitnehmer in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu übernehmen. Zudem kann der Arbeitgeber durch die Befristung einen vorübergehenden Mehr- oder Ersatzbedarf an Arbeitskräften abdecken, ohne dass er das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Befristung kündigen muss. Für die Arbeitnehmer stellt ein befristetes Arbeitverhältnis die Chance dar, der Arbeitslosigkeit zu entgehen und ggf. im Anschluss an die Befristung einen unbefristeten Arbeitsvertrag zu erhalten. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sollten deshalb mit den Vorschriften des TzBfG vertraut sein, um die sich aus dem Gesetz ergebenden Risiken und Chancen zu erkennen.
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