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Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,7, Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, Veranstaltung: Beschäftigung mit Auslandsbezug, Sprache: Deutsch, Abstract: Die immer weiter voranschreitende Internationalisierung des Kapitals und der Unternehmen bedingt eine gleichzeitige Internationalisierung des Schutzes der Arbeitnehmer, da die Arbeitnehmerschutzrechte an den nationalen Grenzen ihre Schranken finden. Liegt z. B. die Konzernspitze in Italien und wird hier über die Stilllegung eines…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,7, Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, Veranstaltung: Beschäftigung mit Auslandsbezug, Sprache: Deutsch, Abstract: Die immer weiter voranschreitende Internationalisierung des Kapitals und der Unternehmen bedingt eine gleichzeitige Internationalisierung des Schutzes der Arbeitnehmer, da die Arbeitnehmerschutzrechte an den nationalen Grenzen ihre Schranken finden. Liegt z. B. die Konzernspitze in Italien und wird hier über die Stilllegung eines Betriebes in Deutschland entschieden, so wird die Arbeitnehmervertretung i. d. R. erst eingeschaltet, wenn hierüber entschieden wurde und es um die Folgeverhandlungen (Interessenausgleich, Sozialplan) geht. Zur eigentlichen Entscheidung können die Arbeitnehmervertreter ihre Sicht nicht beitragen. Um diesem Problem entgegen zu wirken hat die Europäische Kommission die Richtlinie 94/45/EG (nachfolgend: EBR-Richtlinie 1994) erlassen. Hierdurch wurde erstmals eine Institution des kollektiven Arbeitsrechts auf Gemeinschaftsebene geschaffen. Mit der Richtlinie 2009/38/EG (nachfolgend: EBR-Richtlinie 2009) und deren Umsetzung im Juni 2011 wurde das EBRG überarbeitet. Die wichtigsten Änderungen werden in dieser Seminararbeit beim jeweiligen Thema besonders erwähnt. In Kapitel 2. wird der EBR definiert, die Entstehungsgeschichte sowie die wesentlichen Inhalte der EBR-Richtlinie erläutert. In Kapitel 3. erfolgt eine Darstellung des Geltungsbereiches des EBRG sowie den BVG, der als Verhandlungspartner auf dem Weg zu einem Verfahren zur Unterrichtung und Anhörung fungiert. Die verschiedenen Ausgestaltungen der in § 1 Abs. 1 geforderten grenzübergreifenden Unterrichtung und Anhörung werden in Kapitel 4. dargestellt. Die Zusammensetzung eines EBR kraft Gesetz wird in Kapitel 5. dargelegt. Kapitel 6. setzt sich mit den Befugnissen (Rechte und Aufgaben) des EBR kraft Gesetzes auseinander. In Kapitel 7. erfolgt ein Fazit.