Dieser Band fragt nach Georg Friedrich Puchtas Begriff des Rechts und seiner Auffassung von den Aufgaben des Juristen bei Erkenntnis und Anwendung des Rechts. Dabei lässt der Autor die unter dem Schlagwort »Begriffsjurisprudenz« bekannten stereotypen Bewertungen außen vor und bezieht die prägenden geistigen Auseinandersetzungen und Vorstellungen seiner Zeit ein. Ausgehend von Puchtas Wahrheits- und Wissenschaftsbegriff, der in vorrechtlichen Überzeugungen wurzelt, werden die Grundbegriffe seines Rechtsverständnisses entwickelt. Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen dabei seine an der zentralen Rolle des römischen Juristen der Antike orientierte Rechtsquellentheorie sowie die tragende Bedeutung des Systems der subjektiven Rechte, das der gesamten Rechtsordnung immanent ist und auf Geschichte und Vernunft zurückgeführt wird. Es wird erkennbar, inwiefern Puchtas Rechtsdenken zeitbedingt ist und inwiefern es zukunftsweisende Elemente enthält.