Digitalisierung und Automatisierung bemächtigen sich schrittweise der Mobilität als Daseinsbedürfnis und des Verkehrssystems als leistende Infrastruktur. Die Ausrüstung der Fahrzeuge schafft veränderte Bedingungen für die Ausübung der Mobilität für alle verkehrsteilnehmenden Gruppen, wenn autonome Bewegungen von Fahrzeugen im öffentlichen Räumen angestrebt werden. Daher bedarf es der Stärkung der verkehrstheoretischen Grundlagen zur Meisterung der technologischen Herausforderungen als Ergänzung zur fahrzeugzentrierten Funktions- und Nutzenbetrachtung der Automobil-Branche. Hierzu sind die Einbettungen dieser Technologien nach Maßstäben herauszuarbeiten, die über den operativen Wirkungsbereich der im Kraftfahrzeug installierten Funktionalitäten hinausreichen. Damit werden verkehrspolitische Regulative der breiten Anwendung ebenso berührt wie verkehrsplanerische Detaillösungen vor Ort. Dadurch erweitert sich der Kreis der zu beteiligenden Fachdisziplinen erheblich. Nicht zuletzt sinddie von den technologischen Neuerungen betroffenen Mobilitätsgruppen anzusprechen. Die Testung der Einsatzfähigkeit der Automat-Funktionen und ihrer Systemintegration im Fahrzeug ist Kernaufgabe des Automotiv-Sektors, jedoch ist die Prüfung der Verkehrstauglichkeit bei der Benutzung öffentlicher Straßenräume eine gemeinsame Aufgabe im Dialog mit den Verkehrsinfrastrukturbetreibern und den Vertretungen der betroffenen Gruppen unter den Verkehrsteilnehmer*innen. Die solcherart adressierten Akteurskreise im Mobilitätssystem werden Anforderungen an die Operabilität und Sicherheit formulieren, um eine klaglose Integration in das alltägliche Verkehrsgeschehen im Straßennetz sicherzustellen. Schließlich gilt es, die relevanten Aspekte im Diskurs zu benennen und die Aufgabenstellungen in einem schrittweisen Zulassungspfade anzuordnen.