Die vorliegende Untersuchung hat die betriebliche Zwischenverpflegung und die Frage ihrer Gestaltung zum Gegenstand. Dafür bedarf es zunächst einer näheren Bestimmung des Begriffs »Betriebliche Zwischenverpflegung«. Der Wortbedeutung nach kann man Zwischenverpflegung am ehesten mit Zwischen mahlzeit, also einer Mahlzeit gleichsetzen, die zwischen den Hauptmahlzeiten ein genommen wird. Verpflegung ist jedoch ein umfassenderer Begriff als Mahlzeit. Er beinhaltet grundsätzlich alles, was der Mensch an Nahrung und Getränken zu sich nimmt. Im Rahmen dieser Untersuchung soll die betriebliche Zwischenverpflegung als objekt bezogener Vorgang verstanden und wie folgt definiert werden: »Betriebliche Zwischenverpflegung sind alle Nahrungs-, Genußmittel und Getränke, die ein Unternehmen seinen Belegschaftsangehörigen außer der warmen Hauptmahlzeit gegen Entgelt auf dem Werksgelände bietet, unabhängig davon, ob die Verpflegungsquellen von Unternehmen selbst oder von Dritten unterhalten und betrieben werden.« In Ergänzung hierzu wird die auf dem Werksgelände ausgegebene, in eigener oder ver pachteter Werksküche zubereitete oder auch fremdbezogene, warme Hauptmahlzeit als »Kantinenverpflegung« bezeichnet, so daß betriebliche Zwischenverpflegung und Kantinenverpflegung gemeinsam die »Belegschaftsverpflegung« bilden.
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