Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Wirtschaftspolitik, Note: 2,3, Philipps-Universität Marburg (Fachbereich Wirtschaftswissenschaften), Veranstaltung: Wilhelm Röpke - ein Ökonom für das 21. Jahrhundert?, Sprache: Deutsch, Abstract: Krisenzeiten haben bisher in fast allen Ländern die Regierungen veranlasst, Kommissionen zu bilden, denen die Aufgabe der Krisenbewältigung zugewiesen wurde. Diese von Wilhelm Röpke vor dem Hintergrund der Weltwirtschaftskrise getroffene Feststellung trifft auch auf die Politik der Regierungen in der Bundesrepublik Deutschland zu. Die von der Reichsregierung im Jahre 1931 berufene „Gutachterkommission zur Arbeitslosenfrage“, in der Röpke Mitglied war, erhielt die Aufgabe, „die grundlegenden Fragen der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und ihre Folgen zu behandeln und der Reichsregierung ein Gutachten hierüber zu erstatten“. Im Jahr 2001 berief die Regierung Schröder die „Kommission zum Abbau der Arbeitslosigkeit und zur Umstrukturierung der Bundesanstalt für Arbeit“. Ziel beider Kommissionen war es, die Aufnahme von Beschäftigungsverhältnissen für Arbeitslose zur verbessern, um „das wuchernde gesellschaftliche Übel der Arbeitslosigkeit“4 zu reduzieren. Arbeitslosigkeit in diesem Sinne ist die fehlende Beschäftigungsmöglichkeit für einen Teil der arbeitsfähigen und beim herrschenden Lohnniveau arbeitsbereiten Arbeitnehmer. Beide Kommissionen sind in der Kurzbezeichnung nach ihren jeweiligen Vorsitzenden bekannt geworden. Seit der Weltwirtschaftskrise wurden von vielen Staaten beschäftigungspolitische Maßnahmen ergriffen, da der Glaube an die Selbsterhaltungskräfte der Volkswirtschaft durch die damalige Depression verloren gegangen war. Nach Röpkes Ansicht hat der Rhythmus der Konjunktur einen wesentlichen Einfluss auf die Differenz im Niveau zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Arbeit smarkt. „Jede Wirtschaftskrise ist ein Selbstreinigungsprozess, den man nicht nur nicht aufhalten soll, sondern auch nicht aufhalten kann“. Entscheidend für Röpke war dabei der beschleunigte Wiederanstieg der Konjunktur durch den Einsatz von kurzzeitigen konjunkturpolitischen Maßnahmen des Staates wie beispielsweise einer Kreditexpansion. Diese Arbeit beschäftigt sich sowohl mit den Gemeinsamkeiten als auch mit den Unterschieden in der Tätigkeit beider Kommissionen. Im Folgenden wird die Arbeit der ‚Brauns-Kommission’ in Bezug auf den historischen Hintergrund, die ausgearbeiteten Vorschläge und deren Wirkungen analysiert. Analog dazu wird die Arbeit der ‚Hartz-Kommission’ behandelt. Im Anschluss werden dann die prägnanten Gemeinsamkeiten und Unterschiede beider Kommissionen zusammengeführt und verglichen.