Masterarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 2,0, FOM Hochschule für Oekonomie und Management gemeinnützige GmbH, Hochschulstudienzentrum Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Übersicht und Darstellung der verschiedenen proaktiven und repressiven Maßnahmen des Staates zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung. Ein Staat benötigt für die Erfüllung seiner originären Aufgaben finanzielle Mittel, so auch der deutsche Staat. Diese Mittel werden primär über Steuern eingenommen. Um ausreichend Gelder über die Steuerfestsetzung und -erhebung zu erhalten und jeden Bürger entsprechend seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu besteuern, hat die Legislative die Gleichmäßigkeit der Besteuerung als zentralen Grundsatz und oberstes Ziel in die Abgabenordnung (AO) aufgenommen. Das Bestreben des Fiskus ist ein gleichmäßiges, vollständiges, gesetzmäßiges und rechtzeitiges Steueraufkommen zu sichern. Grundsätzlich geht der Staat vom ehrlichen und vollständig erklärenden Steuerbürger aus. Der Steuerpflichtige bestätigt mit seiner eigenhändigen Unterschrift unter der endgültigen Jahreserklärung, dass die Angaben vollständig und nach bestem Wissen und Gewissen erfolgt sind. Der staatliche Steueranspruch ist manchmal jedoch nicht in rechtmäßiger Höhe fest- und durchgesetzt, da der Steuerpflichtige seine Angaben bewusst nicht oder nicht vollständig gemacht hat. Der Schaden, welcher dem deutschen Staat dabei entsteht, ist auf einen dreistelligen Milliarden Euro Betrag zu schätzen, konkrete Zahlen hierzu existieren nicht. Auf derartig hohe Beträge kann der Fiskus besonders in Zeiten der europäischen Schuldenkrise nicht verzichten. Als Ausfluss aus dem Gerechtigkeitsgebot wird präventiv und repressiv agiert. Dabei sind Steuerstraftäter sowohl der kleine Privatmann, der vermögende Privatier als auch Großunternehmen. In jeder Bevölkerungsschicht ist Steuerhinterziehung präsent. Der Staat versucht eine solche Steuerhinterziehung durch die verschiedenen staatlichen Institutionen aktiv zu verhindern bzw. zu bestrafen. Das Bundesfinanzministerium (BMF) führt hierzu aus: „Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt, sondern sozial schädlich. Sie schadet allen ehrlichen Unternehmen und Bürgern, verursacht enorme Einnahmeausfälle bei Steuern und Sozialversicherung und führt zur Überzahlung von Sozialleistungen.“ Zu den Institutionen gehören u.a. auf der Exekutivebene das Veranlagungsfinanzamt, das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen, der Zoll, die Staatsanwaltschaft. Für die Jurisdiktion sind die Finanzgerichtsbarkeit sowie die Strafgerichtsbarkeit anzuführen und auf legislativer Ebene die Bundesgesetzgebung.[...]