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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Ethik, Note: 1.0, Universität der Bundeswehr München, Neubiberg (Sozialethisches Institut), Veranstaltung: Sozialethik und Soldatenberuf, Sprache: Deutsch, Abstract: n der folgenden Arbeit möchte ich der Frage nachgehen, ob der Krieg gegen den Irak im Frühjahr 2003 aus ethischer Sicht einen gerechten Krieg, im Sinne der Bellum-iustum-Lehre, darstellt bzw. als solcher zu legitimieren ist, und ob die USA sowie ihre Verbündeten moralisch verpflichtet waren, in der uns bekannten Art und Weise im Irak einzugreifen. Meiner Arbeit liegt das Werk "Krieg…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Ethik, Note: 1.0, Universität der Bundeswehr München, Neubiberg (Sozialethisches Institut), Veranstaltung: Sozialethik und Soldatenberuf, Sprache: Deutsch, Abstract: n der folgenden Arbeit möchte ich der Frage nachgehen, ob der Krieg gegen den Irak im Frühjahr 2003 aus ethischer Sicht einen gerechten Krieg, im Sinne der Bellum-iustum-Lehre, darstellt bzw. als solcher zu legitimieren ist, und ob die USA sowie ihre Verbündeten moralisch verpflichtet waren, in der uns bekannten Art und Weise im Irak einzugreifen. Meiner Arbeit liegt das Werk "Krieg gegen den Irak - Rückkehr in die Anarchie der Staatenwelt?" von Gerhard Beestermöller zugrunde 1. In seinem kritischen Kommentar aus der Perspektive einer Kriegsächtungsethik wird der Frage einer Legitimierung des Krieges gegen den Irak nachgegangen. Dieses Buch erschien noch im Vorfeld des Kriegsbeginns am 20.März 2003, deshalb beziehen sich die Betrachtungen des Autors auf die zeitliche Perspektive eines bevorstehenden Krieges. Die Kernthese des Autors lautet: Ein Krieg gegen den Irak kann nur legitim sein, wenn durch ihn der erreichte Stand in der Verrechtlichung der internationalen Beziehungen zumindest nicht wieder zerstört wird. Beestenmöller spricht in seinem Werk von einer Präliminarethik 2, unter der die historischen und auch völkerrechtlichen Entwicklungen auf ihre Tauglichkeit für die Beförderung einer Weltrechtsordnung zu betrachten sind. So stellt seiner Meinung nach ein Krieg ohne UN-Mandat eine Untergrabung, wenn nicht sogar eine Gefährdung, dieses Prozesses einer Weltrechtsordnung dar und ist nur unter besonderen Bedingungen, die im Folgenden erläutert werden, zulässig bzw. legitim. Die negativste Folge einer derartigen Gefährdung der Weltrechtsordnung, wie sie sich bisher als Völkergemeinschaft im Rahmen der Vereinten Nationen darstellt, ist, wie im Titel bereits angekündigt, die Rückkehr in die Anarchie der Staatenwelt. Nach dieser kurzen Einleitung werde ich im zweiten Abschnitt einen chronologischen Überblick des Konfliktes im Irak, beginnend mit dem Einmarsch irakischer Truppen in Kuwait 1990 bis hin zum Ende des Krieges am 01.Mai 2003, geben. Im Anschluss daran erörtere ich im dritten Abschnitt die Argumente für und gegen einen Krieg im Irak zu sammeln. Im vierten Abschnitt möchte ich zum einen, einen kurzen Überblick über die Bellum-iustum-Lehre und ihre Entwicklung geben, und zum anderen erfolgen an dieser Stelle eine Begriffsklärung und nähere Erläuterungen zur Präliminarethik Beestenmöllers. Die dort aufgeführen Kriterien zur Beurteilung der Legitimität eines Krieges werden im Anschluss daran, auf den Irak-Konflikt bzw. auf die Entwicklung im Vorfeld des Kriegsausbruches bezogen, angewendet. Schließen werde ich meine Arbeit mit den Folgerungen aus der Bellum-iustrum-Lehre im fünften Abschnitt. An dieser Stelle möchte ich bereits anführen, dass ich, nach intensiven Literaturstudium und den täglichen Pressemeldungen über den Irak-Krieg, eine Pro-Krieg-Haltung vertrete und meine Ausführungen von dieser Einstellung teilweise dominiert wird.